Der sogenannte Judenstempel war ein ab 1938 von deutschen Behörden in deutschen Reisepässen angebrachter Stempel in Form eines roten „J“, mit dem der Passinhaber als Jude gekennzeichnet wurde. Grundlage war die Verordnung über Reisepässe von Juden vom 5. Oktober 1938. Gemäß einer späteren Polizeiverordnung vom 7. Juli 1941 sollte zudem die erste Seite des Passumschlages entsprechend gestempelt werden. Der Vorschlag hierzu stammt von einem deutschen Konsul.

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  • Der sogenannte Judenstempel war ein ab 1938 von deutschen Behörden in deutschen Reisepässen angebrachter Stempel in Form eines roten „J“, mit dem der Passinhaber als Jude gekennzeichnet wurde. Grundlage war die Verordnung über Reisepässe von Juden vom 5. Oktober 1938. Gemäß einer späteren Polizeiverordnung vom 7. Juli 1941 sollte zudem die erste Seite des Passumschlages entsprechend gestempelt werden. Der Vorschlag hierzu stammt von einem deutschen Konsul. (de)
  • Der sogenannte Judenstempel war ein ab 1938 von deutschen Behörden in deutschen Reisepässen angebrachter Stempel in Form eines roten „J“, mit dem der Passinhaber als Jude gekennzeichnet wurde. Grundlage war die Verordnung über Reisepässe von Juden vom 5. Oktober 1938. Gemäß einer späteren Polizeiverordnung vom 7. Juli 1941 sollte zudem die erste Seite des Passumschlages entsprechend gestempelt werden. Der Vorschlag hierzu stammt von einem deutschen Konsul. (de)
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  • Der sogenannte Judenstempel war ein ab 1938 von deutschen Behörden in deutschen Reisepässen angebrachter Stempel in Form eines roten „J“, mit dem der Passinhaber als Jude gekennzeichnet wurde. Grundlage war die Verordnung über Reisepässe von Juden vom 5. Oktober 1938. Gemäß einer späteren Polizeiverordnung vom 7. Juli 1941 sollte zudem die erste Seite des Passumschlages entsprechend gestempelt werden. Der Vorschlag hierzu stammt von einem deutschen Konsul. (de)
  • Der sogenannte Judenstempel war ein ab 1938 von deutschen Behörden in deutschen Reisepässen angebrachter Stempel in Form eines roten „J“, mit dem der Passinhaber als Jude gekennzeichnet wurde. Grundlage war die Verordnung über Reisepässe von Juden vom 5. Oktober 1938. Gemäß einer späteren Polizeiverordnung vom 7. Juli 1941 sollte zudem die erste Seite des Passumschlages entsprechend gestempelt werden. Der Vorschlag hierzu stammt von einem deutschen Konsul. (de)
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  • Judenstempel (de)
  • Judenstempel (de)
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