Die Jubiläumszuwendung ist eine Sondervergütung für einen Mitarbeiter, der bei einem Arbeitgeber ein rundes Jubiläum feiert. Diese fällt je nach Unternehmen in sehr unterschiedlicher Höhe aus. Die Höhe der Jubiläumszuwendung ist vielfach in Tarifverträgen geregelt. Für Beamte des Bundes gilt die Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes.

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  • Die Jubiläumszuwendung ist eine Sondervergütung für einen Mitarbeiter, der bei einem Arbeitgeber ein rundes Jubiläum feiert. Diese fällt je nach Unternehmen in sehr unterschiedlicher Höhe aus. Die Höhe der Jubiläumszuwendung ist vielfach in Tarifverträgen geregelt. Für Beamte des Bundes gilt die Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes. (de)
  • Die Jubiläumszuwendung ist eine Sondervergütung für einen Mitarbeiter, der bei einem Arbeitgeber ein rundes Jubiläum feiert. Diese fällt je nach Unternehmen in sehr unterschiedlicher Höhe aus. Die Höhe der Jubiläumszuwendung ist vielfach in Tarifverträgen geregelt. Für Beamte des Bundes gilt die Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes. (de)
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  • Datenbank Bayern-Recht
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  • § 1 Jubiläumszuwendung 1 Die Beamten des Staates, der Gemeinden und der sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts erhalten bei Vollendung einer Dienstzeit von 25, 40 und 50 Jahren eine Jubiläumszuwendung und eine Dankurkunde. 2 Zusätzlich kann eine Dienstbefreiung im Umfang von zwei Arbeitstagen unter Fortgewährung der Leistungen des Dienstherrn gewährt werden. 3 Die Gemeinden, Landkreise, Bezirke und die sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts können von der Aushändigung einer Dankurkunde absehen. Für Richter gelten die Vorschriften dieser Verordnung entsprechend. § 2 Höhe der Jubiläumszuwendung Die Jubiläumszuwendung beträgt #bei einer Dienstzeit von 25 Jahren 300,- Euro, #bei einer Dienstzeit von 40 Jahren 400,- Euro, #bei einer Dienstzeit von 50 Jahren 500,- Euro.
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  • Die Jubiläumszuwendung ist eine Sondervergütung für einen Mitarbeiter, der bei einem Arbeitgeber ein rundes Jubiläum feiert. Diese fällt je nach Unternehmen in sehr unterschiedlicher Höhe aus. Die Höhe der Jubiläumszuwendung ist vielfach in Tarifverträgen geregelt. Für Beamte des Bundes gilt die Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes. (de)
  • Die Jubiläumszuwendung ist eine Sondervergütung für einen Mitarbeiter, der bei einem Arbeitgeber ein rundes Jubiläum feiert. Diese fällt je nach Unternehmen in sehr unterschiedlicher Höhe aus. Die Höhe der Jubiläumszuwendung ist vielfach in Tarifverträgen geregelt. Für Beamte des Bundes gilt die Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes. (de)
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  • Jubiläumszuwendung (de)
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