Eine Josefsehe (auch Engelehe, weiße Ehe, Jungfernehe) ist eine Form der Ehe, in der insbesondere aus religiösen Gründen auf Geschlechtsverkehr verzichtet wird. Der Begriff ist hergeleitet vom hl. Josef von Nazaret, der nach Tradition und Lehre der katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen eine jungfräuliche Ehe mit Maria geführt hat. Die Rechtsauffassung, aus § 1353 BGB folge die Unzulässigkeit einer Abrede über dauernde Enthaltsamkeit in der Ehe, kann nicht als allgemein akzeptiert gelten.

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  • Eine Josefsehe (auch Engelehe, weiße Ehe, Jungfernehe) ist eine Form der Ehe, in der insbesondere aus religiösen Gründen auf Geschlechtsverkehr verzichtet wird. Der Begriff ist hergeleitet vom hl. Josef von Nazaret, der nach Tradition und Lehre der katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen eine jungfräuliche Ehe mit Maria geführt hat. Im Neuen Testament ist in Lukas 8,19–21 von Jesu Brüdern und in Matthäus Mt 13,55–56 sowie Markus Mk 6,3 von Jesu Brüdern und Schwestern die Rede. Dies konnte im damaligen Sprachgebrauch aber auch nahe Verwandte bezeichnen, weshalb die katholische und orthodoxe Kirche an der immerwährenden Jungfräulichkeit Marias festhalten, und die Worte in (Matthäus 1,25) Mt 1,25 : Er erkannte sie aber nicht, bis sie ihren Sohn gebar – so interpretieren, dass sie keine Aussage über einen tatsächlichen Vollzug der Ehe nach der Geburt Jesu bedeuten. Andere verwerfen diese Auffassung als im Widerspruch mit dem Wortlaut der Bibel stehend. Die christliche Ikonografie unterstreicht die Lehre von der immerwährenden Jungfräulichkeit der Gottesmutter in manchen Darstellungen dadurch, dass Josef als älterer Mann dargestellt wird. Die Vorstellung eines verwitweten Josef basiert auf apokryphen Berichten wie dem Protoevangelium des Jakobus. Nach dem Kirchenrecht kommt eine Ehe nicht gültig zustande, wenn das gegenseitige Recht auf den ehelichen Akt von vornherein ausgeschlossen wird. Beide Partner können jedoch auf Dauer oder zeitweise auf die Ausübung dieses Rechts verzichten. Gegen den Willen eines Ehegatten ist die Josefsehe ehewidrig. Eine gültig geschlossene Ehe kann nach Kirchenrecht aufgelöst werden, solange diese noch nicht vollzogen wurde (vgl. Ehenichtigkeit). Die Rechtsauffassung, aus § 1353 BGB folge die Unzulässigkeit einer Abrede über dauernde Enthaltsamkeit in der Ehe, kann nicht als allgemein akzeptiert gelten. Einigen Heiligen wird zugeschrieben, ganz oder zeitweise in einer Josefsehe gelebt zu haben, etwa den hll. Heiligen Pulcheria, Cäcilia, Hedwig von Andechs und Katharina von Schweden, wie auch das Kaiserpaar Heinrich II. und Kunigunde. (de)
  • Eine Josefsehe (auch Engelehe, weiße Ehe, Jungfernehe) ist eine Form der Ehe, in der insbesondere aus religiösen Gründen auf Geschlechtsverkehr verzichtet wird. Der Begriff ist hergeleitet vom hl. Josef von Nazaret, der nach Tradition und Lehre der katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen eine jungfräuliche Ehe mit Maria geführt hat. Im Neuen Testament ist in Lukas 8,19–21 von Jesu Brüdern und in Matthäus Mt 13,55–56 sowie Markus Mk 6,3 von Jesu Brüdern und Schwestern die Rede. Dies konnte im damaligen Sprachgebrauch aber auch nahe Verwandte bezeichnen, weshalb die katholische und orthodoxe Kirche an der immerwährenden Jungfräulichkeit Marias festhalten, und die Worte in (Matthäus 1,25) Mt 1,25 : Er erkannte sie aber nicht, bis sie ihren Sohn gebar – so interpretieren, dass sie keine Aussage über einen tatsächlichen Vollzug der Ehe nach der Geburt Jesu bedeuten. Andere verwerfen diese Auffassung als im Widerspruch mit dem Wortlaut der Bibel stehend. Die christliche Ikonografie unterstreicht die Lehre von der immerwährenden Jungfräulichkeit der Gottesmutter in manchen Darstellungen dadurch, dass Josef als älterer Mann dargestellt wird. Die Vorstellung eines verwitweten Josef basiert auf apokryphen Berichten wie dem Protoevangelium des Jakobus. Nach dem Kirchenrecht kommt eine Ehe nicht gültig zustande, wenn das gegenseitige Recht auf den ehelichen Akt von vornherein ausgeschlossen wird. Beide Partner können jedoch auf Dauer oder zeitweise auf die Ausübung dieses Rechts verzichten. Gegen den Willen eines Ehegatten ist die Josefsehe ehewidrig. Eine gültig geschlossene Ehe kann nach Kirchenrecht aufgelöst werden, solange diese noch nicht vollzogen wurde (vgl. Ehenichtigkeit). Die Rechtsauffassung, aus § 1353 BGB folge die Unzulässigkeit einer Abrede über dauernde Enthaltsamkeit in der Ehe, kann nicht als allgemein akzeptiert gelten. Einigen Heiligen wird zugeschrieben, ganz oder zeitweise in einer Josefsehe gelebt zu haben, etwa den hll. Heiligen Pulcheria, Cäcilia, Hedwig von Andechs und Katharina von Schweden, wie auch das Kaiserpaar Heinrich II. und Kunigunde. (de)
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  • Eine Josefsehe (auch Engelehe, weiße Ehe, Jungfernehe) ist eine Form der Ehe, in der insbesondere aus religiösen Gründen auf Geschlechtsverkehr verzichtet wird. Der Begriff ist hergeleitet vom hl. Josef von Nazaret, der nach Tradition und Lehre der katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen eine jungfräuliche Ehe mit Maria geführt hat. Die Rechtsauffassung, aus § 1353 BGB folge die Unzulässigkeit einer Abrede über dauernde Enthaltsamkeit in der Ehe, kann nicht als allgemein akzeptiert gelten. (de)
  • Eine Josefsehe (auch Engelehe, weiße Ehe, Jungfernehe) ist eine Form der Ehe, in der insbesondere aus religiösen Gründen auf Geschlechtsverkehr verzichtet wird. Der Begriff ist hergeleitet vom hl. Josef von Nazaret, der nach Tradition und Lehre der katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen eine jungfräuliche Ehe mit Maria geführt hat. Die Rechtsauffassung, aus § 1353 BGB folge die Unzulässigkeit einer Abrede über dauernde Enthaltsamkeit in der Ehe, kann nicht als allgemein akzeptiert gelten. (de)
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  • Josefsehe (de)
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