Jean-Joseph Broye (* 30. März 1797 in Estavayer-le-Lac; † 29. Dezember 1870 in Freiburg im Üechtland) war ein Schweizer Politiker und Staatsrat des Kantons Freiburg. Broye war katholisch. Seine Eltern waren Jean-Baptiste Broye und Marie-Anne geb. Losey. 1826 heiratete er in erster Ehe Marie Guidi, Tochter des Charles, aus einer stadtfreiburgischen Kaufmannsfamilie, 1839 in zweiter Ehe Marie-Madeleine Beaud, Tochter des Antoine. Jean-Josephs Kinder durchliefen unterschiedliche politische Laufbahnen. Jean Broye (1828–1899) war Radikaler, Jules Broye Konservativer. Jean Broye war Jurist, Anwalt, Rechtslehrer an der Akademie, Gemeinderat der Stadt Freiburg während 15 Jahren, radikaler Abgeordneter des Seebezirks im Grossen Rat (1866–1871) und Bundesrichter (1876–1899). Jules Broye, ebenfalls J

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  • Jean-Joseph Broye (* 30. März 1797 in Estavayer-le-Lac; † 29. Dezember 1870 in Freiburg im Üechtland) war ein Schweizer Politiker und Staatsrat des Kantons Freiburg. Broye war katholisch. Seine Eltern waren Jean-Baptiste Broye und Marie-Anne geb. Losey. 1826 heiratete er in erster Ehe Marie Guidi, Tochter des Charles, aus einer stadtfreiburgischen Kaufmannsfamilie, 1839 in zweiter Ehe Marie-Madeleine Beaud, Tochter des Antoine. Jean-Josephs Kinder durchliefen unterschiedliche politische Laufbahnen. Jean Broye (1828–1899) war Radikaler, Jules Broye Konservativer. Jean Broye war Jurist, Anwalt, Rechtslehrer an der Akademie, Gemeinderat der Stadt Freiburg während 15 Jahren, radikaler Abgeordneter des Seebezirks im Grossen Rat (1866–1871) und Bundesrichter (1876–1899). Jules Broye, ebenfalls Jurist, war Anwalt und dann Kantonsrichter. Jean-Joseph Broye war Geometer, dann Vermessungskommissar. Von 1831 bis 1847 präsidierte er das Bezirksgericht Freiburg. Seine politische Karriere begann mit der Machtübernahme durch das radikale Regime. Abgeordneter des Broyebezirks von 1847 bis 1856, wurde er Mitglied der provisorischen Regierung vom November 1847, in der er die Baudirektion übernahm. Am 8. März 1848 wurde er mit 54 von 62 Stimmen zum vierten Staatsrat gewählt und behielt die Baudirektion. Er brachte das Gesetz von 16. Juni 1848 über die Organisation dieser Direktion und das Gesetz vom 30. Oktober 1849 über die Enteignung für gemeinnützige Zwecke durch. Vor allem jedoch war er der Vater des Strassengesetzes vom 25. November 1849, das den Bau eines dem ganzen Kanton Nutzen bringenden Strassennetzes und dessen Unterhalt durch Staat und Gemeinden vorsah. Dieses Gesetz blieb bis 1923 in Kraft. Im Oktober 1850 trat Jean-Joseph Broye aus dem Staatsrat zurück. Er wurde 1852 Oberförster der Stadt Freiburg und spielte nach 1856 keine politische Rolle mehr. 1870 starb er im Alter von 73 Jahren. (de)
  • Jean-Joseph Broye (* 30. März 1797 in Estavayer-le-Lac; † 29. Dezember 1870 in Freiburg im Üechtland) war ein Schweizer Politiker und Staatsrat des Kantons Freiburg. Broye war katholisch. Seine Eltern waren Jean-Baptiste Broye und Marie-Anne geb. Losey. 1826 heiratete er in erster Ehe Marie Guidi, Tochter des Charles, aus einer stadtfreiburgischen Kaufmannsfamilie, 1839 in zweiter Ehe Marie-Madeleine Beaud, Tochter des Antoine. Jean-Josephs Kinder durchliefen unterschiedliche politische Laufbahnen. Jean Broye (1828–1899) war Radikaler, Jules Broye Konservativer. Jean Broye war Jurist, Anwalt, Rechtslehrer an der Akademie, Gemeinderat der Stadt Freiburg während 15 Jahren, radikaler Abgeordneter des Seebezirks im Grossen Rat (1866–1871) und Bundesrichter (1876–1899). Jules Broye, ebenfalls Jurist, war Anwalt und dann Kantonsrichter. Jean-Joseph Broye war Geometer, dann Vermessungskommissar. Von 1831 bis 1847 präsidierte er das Bezirksgericht Freiburg. Seine politische Karriere begann mit der Machtübernahme durch das radikale Regime. Abgeordneter des Broyebezirks von 1847 bis 1856, wurde er Mitglied der provisorischen Regierung vom November 1847, in der er die Baudirektion übernahm. Am 8. März 1848 wurde er mit 54 von 62 Stimmen zum vierten Staatsrat gewählt und behielt die Baudirektion. Er brachte das Gesetz von 16. Juni 1848 über die Organisation dieser Direktion und das Gesetz vom 30. Oktober 1849 über die Enteignung für gemeinnützige Zwecke durch. Vor allem jedoch war er der Vater des Strassengesetzes vom 25. November 1849, das den Bau eines dem ganzen Kanton Nutzen bringenden Strassennetzes und dessen Unterhalt durch Staat und Gemeinden vorsah. Dieses Gesetz blieb bis 1923 in Kraft. Im Oktober 1850 trat Jean-Joseph Broye aus dem Staatsrat zurück. Er wurde 1852 Oberförster der Stadt Freiburg und spielte nach 1856 keine politische Rolle mehr. 1870 starb er im Alter von 73 Jahren. (de)
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  • Jean-Joseph Broye (* 30. März 1797 in Estavayer-le-Lac; † 29. Dezember 1870 in Freiburg im Üechtland) war ein Schweizer Politiker und Staatsrat des Kantons Freiburg. Broye war katholisch. Seine Eltern waren Jean-Baptiste Broye und Marie-Anne geb. Losey. 1826 heiratete er in erster Ehe Marie Guidi, Tochter des Charles, aus einer stadtfreiburgischen Kaufmannsfamilie, 1839 in zweiter Ehe Marie-Madeleine Beaud, Tochter des Antoine. Jean-Josephs Kinder durchliefen unterschiedliche politische Laufbahnen. Jean Broye (1828–1899) war Radikaler, Jules Broye Konservativer. Jean Broye war Jurist, Anwalt, Rechtslehrer an der Akademie, Gemeinderat der Stadt Freiburg während 15 Jahren, radikaler Abgeordneter des Seebezirks im Grossen Rat (1866–1871) und Bundesrichter (1876–1899). Jules Broye, ebenfalls J (de)
  • Jean-Joseph Broye (* 30. März 1797 in Estavayer-le-Lac; † 29. Dezember 1870 in Freiburg im Üechtland) war ein Schweizer Politiker und Staatsrat des Kantons Freiburg. Broye war katholisch. Seine Eltern waren Jean-Baptiste Broye und Marie-Anne geb. Losey. 1826 heiratete er in erster Ehe Marie Guidi, Tochter des Charles, aus einer stadtfreiburgischen Kaufmannsfamilie, 1839 in zweiter Ehe Marie-Madeleine Beaud, Tochter des Antoine. Jean-Josephs Kinder durchliefen unterschiedliche politische Laufbahnen. Jean Broye (1828–1899) war Radikaler, Jules Broye Konservativer. Jean Broye war Jurist, Anwalt, Rechtslehrer an der Akademie, Gemeinderat der Stadt Freiburg während 15 Jahren, radikaler Abgeordneter des Seebezirks im Grossen Rat (1866–1871) und Bundesrichter (1876–1899). Jules Broye, ebenfalls J (de)
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