Die Jastrowsche Formel (benannt nach dem Verfasser eines Aufsatzes in der Deutsche Notar-Zeitschrift 1904, Seite 424 ff., in dem sie erstmals vorgeschlagen wurde) ist eine Gestaltungsmöglichkeit im Rahmen von gemeinschaftlichen Testamenten (siehe: Berliner Testament) oder Erbverträgen nach deutschem Erbrecht, die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen möglichst zu unterbinden. Bei der Jastrowschen Formel (auch Jastrow'sche Klausel genannt) handelt es sich um eine qualifizierte Pflichtteilsstrafklausel.

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  • Die Jastrowsche Formel (benannt nach dem Verfasser eines Aufsatzes in der Deutsche Notar-Zeitschrift 1904, Seite 424 ff., in dem sie erstmals vorgeschlagen wurde) ist eine Gestaltungsmöglichkeit im Rahmen von gemeinschaftlichen Testamenten (siehe: Berliner Testament) oder Erbverträgen nach deutschem Erbrecht, die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen möglichst zu unterbinden. Bei der Jastrowschen Formel (auch Jastrow'sche Klausel genannt) handelt es sich um eine qualifizierte Pflichtteilsstrafklausel. (de)
  • Die Jastrowsche Formel (benannt nach dem Verfasser eines Aufsatzes in der Deutsche Notar-Zeitschrift 1904, Seite 424 ff., in dem sie erstmals vorgeschlagen wurde) ist eine Gestaltungsmöglichkeit im Rahmen von gemeinschaftlichen Testamenten (siehe: Berliner Testament) oder Erbverträgen nach deutschem Erbrecht, die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen möglichst zu unterbinden. Bei der Jastrowschen Formel (auch Jastrow'sche Klausel genannt) handelt es sich um eine qualifizierte Pflichtteilsstrafklausel. (de)
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  • Jastrowsche Formel (de)
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