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- Das Jahressechstel stellt bei der Einkommensteuer in Österreich jene Grenze dar, worunter sonstige Bezüge (das sind zum Beispiel 13. und 14. Monatsgehalt, Belohnungen, Prämien, Jubiläumsgelder) nach Abzug eines Freibetrags in der Höhe von 620 EUR (Stand 2016) begünstigt besteuert werden. Die Rechtsgrundlage für das Jahressechstel findet sich in § 67 EStG. (de)
- Das Jahressechstel stellt bei der Einkommensteuer in Österreich jene Grenze dar, worunter sonstige Bezüge (das sind zum Beispiel 13. und 14. Monatsgehalt, Belohnungen, Prämien, Jubiläumsgelder) nach Abzug eines Freibetrags in der Höhe von 620 EUR (Stand 2016) begünstigt besteuert werden. Die Rechtsgrundlage für das Jahressechstel findet sich in § 67 EStG. (de)
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- Das Jahressechstel stellt bei der Einkommensteuer in Österreich jene Grenze dar, worunter sonstige Bezüge (das sind zum Beispiel 13. und 14. Monatsgehalt, Belohnungen, Prämien, Jubiläumsgelder) nach Abzug eines Freibetrags in der Höhe von 620 EUR (Stand 2016) begünstigt besteuert werden. Die Rechtsgrundlage für das Jahressechstel findet sich in § 67 EStG. (de)
- Das Jahressechstel stellt bei der Einkommensteuer in Österreich jene Grenze dar, worunter sonstige Bezüge (das sind zum Beispiel 13. und 14. Monatsgehalt, Belohnungen, Prämien, Jubiläumsgelder) nach Abzug eines Freibetrags in der Höhe von 620 EUR (Stand 2016) begünstigt besteuert werden. Die Rechtsgrundlage für das Jahressechstel findet sich in § 67 EStG. (de)
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- Jahressechstel (de)
- Jahressechstel (de)
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