Das Jagdverbot im Kanton Genf ist genau genommen kein Jagdverbot, sondern das Verbot der Milizjagd, also der Jagd durch private Jäger. Sie wird ersetzt durch die sogenannte Verwaltungsjagd, bei der die jagdlichen Aufgaben von kantonal angestellten Jägern, den Wildhütern , besorgt werden.

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  • Das Jagdverbot im Kanton Genf ist genau genommen kein Jagdverbot, sondern das Verbot der Milizjagd, also der Jagd durch private Jäger. Sie wird ersetzt durch die sogenannte Verwaltungsjagd, bei der die jagdlichen Aufgaben von kantonal angestellten Jägern, den Wildhütern , besorgt werden. (de)
  • Das Jagdverbot im Kanton Genf ist genau genommen kein Jagdverbot, sondern das Verbot der Milizjagd, also der Jagd durch private Jäger. Sie wird ersetzt durch die sogenannte Verwaltungsjagd, bei der die jagdlichen Aufgaben von kantonal angestellten Jägern, den Wildhütern , besorgt werden. (de)
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  • Das Jagdverbot im Kanton Genf ist genau genommen kein Jagdverbot, sondern das Verbot der Milizjagd, also der Jagd durch private Jäger. Sie wird ersetzt durch die sogenannte Verwaltungsjagd, bei der die jagdlichen Aufgaben von kantonal angestellten Jägern, den Wildhütern , besorgt werden. (de)
  • Das Jagdverbot im Kanton Genf ist genau genommen kein Jagdverbot, sondern das Verbot der Milizjagd, also der Jagd durch private Jäger. Sie wird ersetzt durch die sogenannte Verwaltungsjagd, bei der die jagdlichen Aufgaben von kantonal angestellten Jägern, den Wildhütern , besorgt werden. (de)
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  • Jagdverbot im Kanton Genf (de)
  • Jagdverbot im Kanton Genf (de)
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