Jabès gegen van Meeteren und Safarowsky war ein Prozess vor den Gemischten Gerichtshöfen in Ägypten in den Jahren 1933 bis 1935. Aus Anlass einer antisemitischen Schrift über „Die Judenfrage in Deutschland“, herausgegeben vom Vorsitzenden des Deutschen Vereins in Kairo, Wilhelm van Meeteren, hatte Umberto Jabès, ein in Kairo lebender Jude italienischer Staatsangehörigkeit, eine Klage auf Schadensersatz wegen Beleidigung, Aufhetzung zum Rassenhass und Störung der öffentlichen Ordnung eingereicht. Der Prozess fand erhebliches Echo in der Öffentlichkeit, sowohl in Ägypten selbst als auch in Deutschland. Insbesondere die NS-Propaganda nutzte ihn intensiv als Versuchsfeld für ihre neuen Möglichkeiten und etikettierte ihn als Kairoer Judenprozess. Die Klage wurde in erster und zweiter Instanz au

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  • Jabès gegen van Meeteren und Safarowsky war ein Prozess vor den Gemischten Gerichtshöfen in Ägypten in den Jahren 1933 bis 1935. Aus Anlass einer antisemitischen Schrift über „Die Judenfrage in Deutschland“, herausgegeben vom Vorsitzenden des Deutschen Vereins in Kairo, Wilhelm van Meeteren, hatte Umberto Jabès, ein in Kairo lebender Jude italienischer Staatsangehörigkeit, eine Klage auf Schadensersatz wegen Beleidigung, Aufhetzung zum Rassenhass und Störung der öffentlichen Ordnung eingereicht. Der Prozess fand erhebliches Echo in der Öffentlichkeit, sowohl in Ägypten selbst als auch in Deutschland. Insbesondere die NS-Propaganda nutzte ihn intensiv als Versuchsfeld für ihre neuen Möglichkeiten und etikettierte ihn als Kairoer Judenprozess. Die Klage wurde in erster und zweiter Instanz aus formalen Gründen abgewiesen. Tenor war, dass ein in Ägypten lebender Jude sich nicht durch eine Broschüre über die Judenfrage in Deutschland beleidigt fühlen könne. Die NS-Propaganda feierte diese Gerichtsentscheidung als großen Sieg. (de)
  • Jabès gegen van Meeteren und Safarowsky war ein Prozess vor den Gemischten Gerichtshöfen in Ägypten in den Jahren 1933 bis 1935. Aus Anlass einer antisemitischen Schrift über „Die Judenfrage in Deutschland“, herausgegeben vom Vorsitzenden des Deutschen Vereins in Kairo, Wilhelm van Meeteren, hatte Umberto Jabès, ein in Kairo lebender Jude italienischer Staatsangehörigkeit, eine Klage auf Schadensersatz wegen Beleidigung, Aufhetzung zum Rassenhass und Störung der öffentlichen Ordnung eingereicht. Der Prozess fand erhebliches Echo in der Öffentlichkeit, sowohl in Ägypten selbst als auch in Deutschland. Insbesondere die NS-Propaganda nutzte ihn intensiv als Versuchsfeld für ihre neuen Möglichkeiten und etikettierte ihn als Kairoer Judenprozess. Die Klage wurde in erster und zweiter Instanz aus formalen Gründen abgewiesen. Tenor war, dass ein in Ägypten lebender Jude sich nicht durch eine Broschüre über die Judenfrage in Deutschland beleidigt fühlen könne. Die NS-Propaganda feierte diese Gerichtsentscheidung als großen Sieg. (de)
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  • Jabès gegen van Meeteren und Safarowsky war ein Prozess vor den Gemischten Gerichtshöfen in Ägypten in den Jahren 1933 bis 1935. Aus Anlass einer antisemitischen Schrift über „Die Judenfrage in Deutschland“, herausgegeben vom Vorsitzenden des Deutschen Vereins in Kairo, Wilhelm van Meeteren, hatte Umberto Jabès, ein in Kairo lebender Jude italienischer Staatsangehörigkeit, eine Klage auf Schadensersatz wegen Beleidigung, Aufhetzung zum Rassenhass und Störung der öffentlichen Ordnung eingereicht. Der Prozess fand erhebliches Echo in der Öffentlichkeit, sowohl in Ägypten selbst als auch in Deutschland. Insbesondere die NS-Propaganda nutzte ihn intensiv als Versuchsfeld für ihre neuen Möglichkeiten und etikettierte ihn als Kairoer Judenprozess. Die Klage wurde in erster und zweiter Instanz au (de)
  • Jabès gegen van Meeteren und Safarowsky war ein Prozess vor den Gemischten Gerichtshöfen in Ägypten in den Jahren 1933 bis 1935. Aus Anlass einer antisemitischen Schrift über „Die Judenfrage in Deutschland“, herausgegeben vom Vorsitzenden des Deutschen Vereins in Kairo, Wilhelm van Meeteren, hatte Umberto Jabès, ein in Kairo lebender Jude italienischer Staatsangehörigkeit, eine Klage auf Schadensersatz wegen Beleidigung, Aufhetzung zum Rassenhass und Störung der öffentlichen Ordnung eingereicht. Der Prozess fand erhebliches Echo in der Öffentlichkeit, sowohl in Ägypten selbst als auch in Deutschland. Insbesondere die NS-Propaganda nutzte ihn intensiv als Versuchsfeld für ihre neuen Möglichkeiten und etikettierte ihn als Kairoer Judenprozess. Die Klage wurde in erster und zweiter Instanz au (de)
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