Ius strictum oder strenges Recht ist in jedem Einzelfall bindend anzuwendendes Recht. Im Gegensatz dazu ermöglicht das ius aequum oder billiges Recht eine Einzelfallentscheidung nach Billigkeit oder Ermessen. Das ius cogens oder zwingendes Recht hingegen ist im Gegensatz zum ius dispositivum nicht durch Parteivereinbarung abdingbar. Das Vertragsrecht des BGB ist in der Regel dispositiv, das formelle Recht hingegen nicht.

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  • Ius strictum oder strenges Recht ist in jedem Einzelfall bindend anzuwendendes Recht. Im Gegensatz dazu ermöglicht das ius aequum oder billiges Recht eine Einzelfallentscheidung nach Billigkeit oder Ermessen. Das ius cogens oder zwingendes Recht hingegen ist im Gegensatz zum ius dispositivum nicht durch Parteivereinbarung abdingbar. Das Vertragsrecht des BGB ist in der Regel dispositiv, das formelle Recht hingegen nicht. (de)
  • Ius strictum oder strenges Recht ist in jedem Einzelfall bindend anzuwendendes Recht. Im Gegensatz dazu ermöglicht das ius aequum oder billiges Recht eine Einzelfallentscheidung nach Billigkeit oder Ermessen. Das ius cogens oder zwingendes Recht hingegen ist im Gegensatz zum ius dispositivum nicht durch Parteivereinbarung abdingbar. Das Vertragsrecht des BGB ist in der Regel dispositiv, das formelle Recht hingegen nicht. (de)
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  • Ius strictum oder strenges Recht ist in jedem Einzelfall bindend anzuwendendes Recht. Im Gegensatz dazu ermöglicht das ius aequum oder billiges Recht eine Einzelfallentscheidung nach Billigkeit oder Ermessen. Das ius cogens oder zwingendes Recht hingegen ist im Gegensatz zum ius dispositivum nicht durch Parteivereinbarung abdingbar. Das Vertragsrecht des BGB ist in der Regel dispositiv, das formelle Recht hingegen nicht. (de)
  • Ius strictum oder strenges Recht ist in jedem Einzelfall bindend anzuwendendes Recht. Im Gegensatz dazu ermöglicht das ius aequum oder billiges Recht eine Einzelfallentscheidung nach Billigkeit oder Ermessen. Das ius cogens oder zwingendes Recht hingegen ist im Gegensatz zum ius dispositivum nicht durch Parteivereinbarung abdingbar. Das Vertragsrecht des BGB ist in der Regel dispositiv, das formelle Recht hingegen nicht. (de)
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  • Ius strictum (de)
  • Ius strictum (de)
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