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- Die islamische Ehe (arabisch نكاح, DMG nikāḥ) ist eine nach Maßgabe der Scharia geschlossene Ehe. Sie gilt nach muslimischer Systematik als zivilrechtlicher Vertrag. Nach islamischem Verständnis sind die intimen Lebensbereiche von heiratsfähigen Frauen und Männern grundsätzlich getrennt; die Ehe ist der einzige Ort, in dem diese Trennung legitimerweise aufgehoben ist. Der Koran empfiehlt die Ehe mit diesem Hintergrund in hohem Maße; sie helfe unter anderem zur geistigen Vervollkommnung und ist daher gerne gesehen. Jede Muslimin und jeder Muslim, die zur Ehe in der Lage sind, sollten versuchen, dem nachzukommen. Dabei gilt die Monogamie als bevorzugt, Polygynie (zwei bis vier Frauen) seitens des Mannes ist zwar aus historischen Gründen erlaubt, gilt heute jedoch als verpönt. (de)
- Die islamische Ehe (arabisch نكاح, DMG nikāḥ) ist eine nach Maßgabe der Scharia geschlossene Ehe. Sie gilt nach muslimischer Systematik als zivilrechtlicher Vertrag. Nach islamischem Verständnis sind die intimen Lebensbereiche von heiratsfähigen Frauen und Männern grundsätzlich getrennt; die Ehe ist der einzige Ort, in dem diese Trennung legitimerweise aufgehoben ist. Der Koran empfiehlt die Ehe mit diesem Hintergrund in hohem Maße; sie helfe unter anderem zur geistigen Vervollkommnung und ist daher gerne gesehen. Jede Muslimin und jeder Muslim, die zur Ehe in der Lage sind, sollten versuchen, dem nachzukommen. Dabei gilt die Monogamie als bevorzugt, Polygynie (zwei bis vier Frauen) seitens des Mannes ist zwar aus historischen Gründen erlaubt, gilt heute jedoch als verpönt. (de)
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- Rechtsanwalt Jürgen Rieck
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- Auskunftserteilung über Ausländisches Recht mit Angaben zur Rechtspraxis in verschiedenen islamischen Ländern
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- ISSN 2192-3639 / 13. Auflage / 10/2011
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- Die islamische Ehe (arabisch نكاح, DMG nikāḥ) ist eine nach Maßgabe der Scharia geschlossene Ehe. Sie gilt nach muslimischer Systematik als zivilrechtlicher Vertrag. Nach islamischem Verständnis sind die intimen Lebensbereiche von heiratsfähigen Frauen und Männern grundsätzlich getrennt; die Ehe ist der einzige Ort, in dem diese Trennung legitimerweise aufgehoben ist. Der Koran empfiehlt die Ehe mit diesem Hintergrund in hohem Maße; sie helfe unter anderem zur geistigen Vervollkommnung und ist daher gerne gesehen. Jede Muslimin und jeder Muslim, die zur Ehe in der Lage sind, sollten versuchen, dem nachzukommen. Dabei gilt die Monogamie als bevorzugt, Polygynie (zwei bis vier Frauen) seitens des Mannes ist zwar aus historischen Gründen erlaubt, gilt heute jedoch als verpönt. (de)
- Die islamische Ehe (arabisch نكاح, DMG nikāḥ) ist eine nach Maßgabe der Scharia geschlossene Ehe. Sie gilt nach muslimischer Systematik als zivilrechtlicher Vertrag. Nach islamischem Verständnis sind die intimen Lebensbereiche von heiratsfähigen Frauen und Männern grundsätzlich getrennt; die Ehe ist der einzige Ort, in dem diese Trennung legitimerweise aufgehoben ist. Der Koran empfiehlt die Ehe mit diesem Hintergrund in hohem Maße; sie helfe unter anderem zur geistigen Vervollkommnung und ist daher gerne gesehen. Jede Muslimin und jeder Muslim, die zur Ehe in der Lage sind, sollten versuchen, dem nachzukommen. Dabei gilt die Monogamie als bevorzugt, Polygynie (zwei bis vier Frauen) seitens des Mannes ist zwar aus historischen Gründen erlaubt, gilt heute jedoch als verpönt. (de)
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- Islamische Ehe (de)
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