Als Intimsphäre (lat. intimus „zu innerst“ und gr. σφαίρα sphaíra „Hülle“) bezeichnet man die intimsten, innersten bzw. persönlichsten Gedanken und Gefühle (der Bundesgerichtshof definiert sie als die „innere Gedanken- und Gefühlswelt und den Sexualbereich“ – siehe Rechtliches). Das Preisgeben der Intimsphäre geschieht in der Regel nur in äußerster Vertrautheit und wird außerhalb dieser als „Verletzung der Intimsphäre“ bezeichnet und kann etwa eine Kompromittierung gegenüber anderen Personen zur Folge haben. Der Begriff Intimsphäre ist abzugrenzen von den Begriffen Privatsphäre und Individualsphäre.

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  • Als Intimsphäre (lat. intimus „zu innerst“ und gr. σφαίρα sphaíra „Hülle“) bezeichnet man die intimsten, innersten bzw. persönlichsten Gedanken und Gefühle (der Bundesgerichtshof definiert sie als die „innere Gedanken- und Gefühlswelt und den Sexualbereich“ – siehe Rechtliches). Das Preisgeben der Intimsphäre geschieht in der Regel nur in äußerster Vertrautheit und wird außerhalb dieser als „Verletzung der Intimsphäre“ bezeichnet und kann etwa eine Kompromittierung gegenüber anderen Personen zur Folge haben. Der Begriff Intimsphäre ist abzugrenzen von den Begriffen Privatsphäre und Individualsphäre. (de)
  • Als Intimsphäre (lat. intimus „zu innerst“ und gr. σφαίρα sphaíra „Hülle“) bezeichnet man die intimsten, innersten bzw. persönlichsten Gedanken und Gefühle (der Bundesgerichtshof definiert sie als die „innere Gedanken- und Gefühlswelt und den Sexualbereich“ – siehe Rechtliches). Das Preisgeben der Intimsphäre geschieht in der Regel nur in äußerster Vertrautheit und wird außerhalb dieser als „Verletzung der Intimsphäre“ bezeichnet und kann etwa eine Kompromittierung gegenüber anderen Personen zur Folge haben. Der Begriff Intimsphäre ist abzugrenzen von den Begriffen Privatsphäre und Individualsphäre. (de)
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  • Als Intimsphäre (lat. intimus „zu innerst“ und gr. σφαίρα sphaíra „Hülle“) bezeichnet man die intimsten, innersten bzw. persönlichsten Gedanken und Gefühle (der Bundesgerichtshof definiert sie als die „innere Gedanken- und Gefühlswelt und den Sexualbereich“ – siehe Rechtliches). Das Preisgeben der Intimsphäre geschieht in der Regel nur in äußerster Vertrautheit und wird außerhalb dieser als „Verletzung der Intimsphäre“ bezeichnet und kann etwa eine Kompromittierung gegenüber anderen Personen zur Folge haben. Der Begriff Intimsphäre ist abzugrenzen von den Begriffen Privatsphäre und Individualsphäre. (de)
  • Als Intimsphäre (lat. intimus „zu innerst“ und gr. σφαίρα sphaíra „Hülle“) bezeichnet man die intimsten, innersten bzw. persönlichsten Gedanken und Gefühle (der Bundesgerichtshof definiert sie als die „innere Gedanken- und Gefühlswelt und den Sexualbereich“ – siehe Rechtliches). Das Preisgeben der Intimsphäre geschieht in der Regel nur in äußerster Vertrautheit und wird außerhalb dieser als „Verletzung der Intimsphäre“ bezeichnet und kann etwa eine Kompromittierung gegenüber anderen Personen zur Folge haben. Der Begriff Intimsphäre ist abzugrenzen von den Begriffen Privatsphäre und Individualsphäre. (de)
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  • Intimsphäre (de)
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