Interzonenhandel bezeichnet zunächst den Transfer von Waren und Dienstleistungen zwischen den Besatzungszonen der Alliierten auf dem Gebiet Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach der "doppelten Staatsgründung" 1949 blieb aufgrund des beiderseitigen Alleinvertretungsanspruchs beider Staaten die Begrifflichkeit des Interzonenhandels erhalten. Erst ab 1967, im Rahmen der Neuen Ostpolitik und des Frankfurter Abkommens (1949) sowie des Berliner Abkommens (1951/60), sprach die Bundesrepublik Deutschland vom Innerdeutschen Handel oder auch deutsch-deutschen Handel. Die Begrifflichkeit „deutsch-deutsche Wirtschaftsbeziehungen“ schließt hingegen ökonomische Beziehungen ein, die auch außerhalb des Berliner Abkommens abgewickelt wurden.

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  • Interzonenhandel bezeichnet zunächst den Transfer von Waren und Dienstleistungen zwischen den Besatzungszonen der Alliierten auf dem Gebiet Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach der "doppelten Staatsgründung" 1949 blieb aufgrund des beiderseitigen Alleinvertretungsanspruchs beider Staaten die Begrifflichkeit des Interzonenhandels erhalten. Erst ab 1967, im Rahmen der Neuen Ostpolitik und des Frankfurter Abkommens (1949) sowie des Berliner Abkommens (1951/60), sprach die Bundesrepublik Deutschland vom Innerdeutschen Handel oder auch deutsch-deutschen Handel. Die Begrifflichkeit „deutsch-deutsche Wirtschaftsbeziehungen“ schließt hingegen ökonomische Beziehungen ein, die auch außerhalb des Berliner Abkommens abgewickelt wurden. Insbesondere die Kommerzielle Koordinierung unter der Leitung von Schalck-Golodkowski nutzte den Interzonenhandel für ihre Geschäfte zur Devisenbeschaffung. (de)
  • Interzonenhandel bezeichnet zunächst den Transfer von Waren und Dienstleistungen zwischen den Besatzungszonen der Alliierten auf dem Gebiet Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach der "doppelten Staatsgründung" 1949 blieb aufgrund des beiderseitigen Alleinvertretungsanspruchs beider Staaten die Begrifflichkeit des Interzonenhandels erhalten. Erst ab 1967, im Rahmen der Neuen Ostpolitik und des Frankfurter Abkommens (1949) sowie des Berliner Abkommens (1951/60), sprach die Bundesrepublik Deutschland vom Innerdeutschen Handel oder auch deutsch-deutschen Handel. Die Begrifflichkeit „deutsch-deutsche Wirtschaftsbeziehungen“ schließt hingegen ökonomische Beziehungen ein, die auch außerhalb des Berliner Abkommens abgewickelt wurden. Insbesondere die Kommerzielle Koordinierung unter der Leitung von Schalck-Golodkowski nutzte den Interzonenhandel für ihre Geschäfte zur Devisenbeschaffung. (de)
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  • 978-3-81960-159-0
  • 978-3-8658-3096-8
  • 978-3-89574-556-0
  • 978-3819601590
  • 978-3898901222
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  • Politik und deutsch-deutsche Wirtschaftsbeziehungen von 1945 bis 1989 (de)
  • Das Potsdamer Abkommen und seine völkerrechtliche Bedeutung (de)
  • Momente deutsch-deutscher Wirtschafts- und Sozialgeschichte 1945 bis 1990. Eine Analyse auf gleicher Augenhöhe (de)
  • Das „Trojanische Pferd“. Innerdeutsche Handelsbeziehungen zwischen Blockbildung und inter-systemarer Symbiose (1945–1989) (de)
  • Der goldene Angelhaken (de)
  • Geschäfte mit dem Klassenfeind. Die DDR im Innerdeutschen Handel 1949–1989 (de)
  • Außenwirtschaft der DDR und Handelsbeziehungen zwischen der BRD und der DDR. Ihre Konsequenzen für die Deutsche Wirtschafts- und Währungsunion und die Zeit danach (de)
  • Durch den „Eisernen Vorhang“. Die deutsch-deutschen Wirtschaftsbeziehungen 1949–1969 (de)
  • Politik und deutsch-deutsche Wirtschaftsbeziehungen von 1945 bis 1989 (de)
  • Das Potsdamer Abkommen und seine völkerrechtliche Bedeutung (de)
  • Momente deutsch-deutscher Wirtschafts- und Sozialgeschichte 1945 bis 1990. Eine Analyse auf gleicher Augenhöhe (de)
  • Das „Trojanische Pferd“. Innerdeutsche Handelsbeziehungen zwischen Blockbildung und inter-systemarer Symbiose (1945–1989) (de)
  • Der goldene Angelhaken (de)
  • Geschäfte mit dem Klassenfeind. Die DDR im Innerdeutschen Handel 1949–1989 (de)
  • Außenwirtschaft der DDR und Handelsbeziehungen zwischen der BRD und der DDR. Ihre Konsequenzen für die Deutsche Wirtschafts- und Währungsunion und die Zeit danach (de)
  • Durch den „Eisernen Vorhang“. Die deutsch-deutschen Wirtschaftsbeziehungen 1949–1969 (de)
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  • Gunther Mai
  • Peter Krewer
  • Fritz Faust
  • Jörg Roesler
  • Michael Kruse
  • Peter Bender
  • Peter E. Fäßler
  • Tae-Heon Kim
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  • Bd. 1
  • Bd. 14
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  • Gustav Schmidt
  • Stuart Jenks, Michael North, Rolf Walter
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  • Berlin
  • Bochum
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  • Regensburg
  • Trier
  • Köln [u. a.]
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  • Ost-West-Beziehungen: Konfrontation und Détente 1945–1989
  • Wirtschafts- und Sozialhistorische Studien
  • Ost-West-Beziehungen: Konfrontation und Détente. 1945–1989
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  • Kliomedia
  • Leipziger Universitätsverlag
  • Köster Verlag
  • Metzner Verlag
  • Universitätsverlag Dr. N. Brockmeyer
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  • Interzonenhandel bezeichnet zunächst den Transfer von Waren und Dienstleistungen zwischen den Besatzungszonen der Alliierten auf dem Gebiet Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach der "doppelten Staatsgründung" 1949 blieb aufgrund des beiderseitigen Alleinvertretungsanspruchs beider Staaten die Begrifflichkeit des Interzonenhandels erhalten. Erst ab 1967, im Rahmen der Neuen Ostpolitik und des Frankfurter Abkommens (1949) sowie des Berliner Abkommens (1951/60), sprach die Bundesrepublik Deutschland vom Innerdeutschen Handel oder auch deutsch-deutschen Handel. Die Begrifflichkeit „deutsch-deutsche Wirtschaftsbeziehungen“ schließt hingegen ökonomische Beziehungen ein, die auch außerhalb des Berliner Abkommens abgewickelt wurden. (de)
  • Interzonenhandel bezeichnet zunächst den Transfer von Waren und Dienstleistungen zwischen den Besatzungszonen der Alliierten auf dem Gebiet Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach der "doppelten Staatsgründung" 1949 blieb aufgrund des beiderseitigen Alleinvertretungsanspruchs beider Staaten die Begrifflichkeit des Interzonenhandels erhalten. Erst ab 1967, im Rahmen der Neuen Ostpolitik und des Frankfurter Abkommens (1949) sowie des Berliner Abkommens (1951/60), sprach die Bundesrepublik Deutschland vom Innerdeutschen Handel oder auch deutsch-deutschen Handel. Die Begrifflichkeit „deutsch-deutsche Wirtschaftsbeziehungen“ schließt hingegen ökonomische Beziehungen ein, die auch außerhalb des Berliner Abkommens abgewickelt wurden. (de)
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