Interzession (lateinisch intercedere „dazwischentreten“) nennt man im Zivilrecht das Eintreten für die Schuld eines anderen. Beispiele hierfür sind die Bürgschaft, die Schuldübernahme, der Schuldbeitritt, aber auch die Verpfändung und die Aufnahme von Darlehen im fremden Interesse.

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  • Interzession (lateinisch intercedere „dazwischentreten“) nennt man im Zivilrecht das Eintreten für die Schuld eines anderen. Beispiele hierfür sind die Bürgschaft, die Schuldübernahme, der Schuldbeitritt, aber auch die Verpfändung und die Aufnahme von Darlehen im fremden Interesse. (de)
  • Interzession (lateinisch intercedere „dazwischentreten“) nennt man im Zivilrecht das Eintreten für die Schuld eines anderen. Beispiele hierfür sind die Bürgschaft, die Schuldübernahme, der Schuldbeitritt, aber auch die Verpfändung und die Aufnahme von Darlehen im fremden Interesse. (de)
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  • Interzession (lateinisch intercedere „dazwischentreten“) nennt man im Zivilrecht das Eintreten für die Schuld eines anderen. Beispiele hierfür sind die Bürgschaft, die Schuldübernahme, der Schuldbeitritt, aber auch die Verpfändung und die Aufnahme von Darlehen im fremden Interesse. (de)
  • Interzession (lateinisch intercedere „dazwischentreten“) nennt man im Zivilrecht das Eintreten für die Schuld eines anderen. Beispiele hierfür sind die Bürgschaft, die Schuldübernahme, der Schuldbeitritt, aber auch die Verpfändung und die Aufnahme von Darlehen im fremden Interesse. (de)
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  • Interzession (de)
  • Interzession (de)
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