Unter Interzelebration versteht man im weitesten Sinn die gemeinsame Feier eines Gottesdienstes durch Geistliche verschiedener Konfession. Meist wird der Begriff auf die gemeinsame Feier der Heiligen Messe und der Göttlichen Liturgie bzw. Abendmahls angewandt. In diesem Falle ist sie ein weitergehender Sonderfall der Interkommunion. Auch die grundsätzliche Möglichkeit, dass Amtsträgerinnen und Amtsträger einer Konfession Eucharistiefeiern einer anderen Konfession vorstehen, kann als Interzelebration bezeichnet werden.

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  • Unter Interzelebration versteht man im weitesten Sinn die gemeinsame Feier eines Gottesdienstes durch Geistliche verschiedener Konfession. Meist wird der Begriff auf die gemeinsame Feier der Heiligen Messe und der Göttlichen Liturgie bzw. Abendmahls angewandt. In diesem Falle ist sie ein weitergehender Sonderfall der Interkommunion. Auch die grundsätzliche Möglichkeit, dass Amtsträgerinnen und Amtsträger einer Konfession Eucharistiefeiern einer anderen Konfession vorstehen, kann als Interzelebration bezeichnet werden. (de)
  • Unter Interzelebration versteht man im weitesten Sinn die gemeinsame Feier eines Gottesdienstes durch Geistliche verschiedener Konfession. Meist wird der Begriff auf die gemeinsame Feier der Heiligen Messe und der Göttlichen Liturgie bzw. Abendmahls angewandt. In diesem Falle ist sie ein weitergehender Sonderfall der Interkommunion. Auch die grundsätzliche Möglichkeit, dass Amtsträgerinnen und Amtsträger einer Konfession Eucharistiefeiern einer anderen Konfession vorstehen, kann als Interzelebration bezeichnet werden. (de)
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  • Unter Interzelebration versteht man im weitesten Sinn die gemeinsame Feier eines Gottesdienstes durch Geistliche verschiedener Konfession. Meist wird der Begriff auf die gemeinsame Feier der Heiligen Messe und der Göttlichen Liturgie bzw. Abendmahls angewandt. In diesem Falle ist sie ein weitergehender Sonderfall der Interkommunion. Auch die grundsätzliche Möglichkeit, dass Amtsträgerinnen und Amtsträger einer Konfession Eucharistiefeiern einer anderen Konfession vorstehen, kann als Interzelebration bezeichnet werden. (de)
  • Unter Interzelebration versteht man im weitesten Sinn die gemeinsame Feier eines Gottesdienstes durch Geistliche verschiedener Konfession. Meist wird der Begriff auf die gemeinsame Feier der Heiligen Messe und der Göttlichen Liturgie bzw. Abendmahls angewandt. In diesem Falle ist sie ein weitergehender Sonderfall der Interkommunion. Auch die grundsätzliche Möglichkeit, dass Amtsträgerinnen und Amtsträger einer Konfession Eucharistiefeiern einer anderen Konfession vorstehen, kann als Interzelebration bezeichnet werden. (de)
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  • Interzelebration (de)
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