Das Internationale Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (en. International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships, 1973, auch MARPOL 73/78 (von marine pollution)) ist in seiner 1978 geänderten Fassung weltweit gültig. Die Aufgaben des Sekretariats nimmt die International Maritime Organization (IMO) wahr. Das Marine Environment Protection Committee (MEPC) der IMO fungiert als Vertragsstaatenkonferenz, die Modifikationen und Ergänzungen des Vertragswerkes beschließen kann. Gemeinsam mit der Safety of Life at Sea (SOLAS)-Konvention von 1974 bildet die MARPOL-Konvention die rechtliche Basis für den Umweltschutz in der Seeschifffahrt und damit die Basis der weltweiten Anstrengungen zur Minimierung der Verschmutzung der Meeresumwelt.

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  • Das Internationale Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (en. International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships, 1973, auch MARPOL 73/78 (von marine pollution)) ist in seiner 1978 geänderten Fassung weltweit gültig. Die Aufgaben des Sekretariats nimmt die International Maritime Organization (IMO) wahr. Das Marine Environment Protection Committee (MEPC) der IMO fungiert als Vertragsstaatenkonferenz, die Modifikationen und Ergänzungen des Vertragswerkes beschließen kann. Gemeinsam mit der Safety of Life at Sea (SOLAS)-Konvention von 1974 bildet die MARPOL-Konvention die rechtliche Basis für den Umweltschutz in der Seeschifffahrt und damit die Basis der weltweiten Anstrengungen zur Minimierung der Verschmutzung der Meeresumwelt. Der Text der Konvention bzw. des Protokolls an sich regelt nur die generellen Rahmenbedingungen. Die praktisch relevanten Festsetzungen werden in den Anlagen getroffen. Bis auf die Anlagen I und II müssen die Anlagen separat ratifiziert werden, d. h. ihre Regeln gelten nur für die Vertragsstaaten, die der völkerrechtlichen Bindung explizit zugestimmt haben. (de)
  • Das Internationale Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (en. International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships, 1973, auch MARPOL 73/78 (von marine pollution)) ist in seiner 1978 geänderten Fassung weltweit gültig. Die Aufgaben des Sekretariats nimmt die International Maritime Organization (IMO) wahr. Das Marine Environment Protection Committee (MEPC) der IMO fungiert als Vertragsstaatenkonferenz, die Modifikationen und Ergänzungen des Vertragswerkes beschließen kann. Gemeinsam mit der Safety of Life at Sea (SOLAS)-Konvention von 1974 bildet die MARPOL-Konvention die rechtliche Basis für den Umweltschutz in der Seeschifffahrt und damit die Basis der weltweiten Anstrengungen zur Minimierung der Verschmutzung der Meeresumwelt. Der Text der Konvention bzw. des Protokolls an sich regelt nur die generellen Rahmenbedingungen. Die praktisch relevanten Festsetzungen werden in den Anlagen getroffen. Bis auf die Anlagen I und II müssen die Anlagen separat ratifiziert werden, d. h. ihre Regeln gelten nur für die Vertragsstaaten, die der völkerrechtlichen Bindung explizit zugestimmt haben. (de)
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  • Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (de)
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