Die Integrationslehre ist eine von Rudolf Smend entwickelte staats- und verfassungstheoretische Lehre vom Staat als Integration, die er in seinem 1928 erschienenen Werk Verfassung und Verfassungsrecht ausführte. Der Integrationslehre liegt in Anlehnung an Theodor Litt die Gruppenbezogenheit des Individuums zugrunde. Aufgabe des Staates ist die Integration der Individuen in den politischen Prozess; die Verfassung wird als die – wenngleich nicht rein normative – Ordnung des Integrationsprozesses gesehen.

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  • Die Integrationslehre ist eine von Rudolf Smend entwickelte staats- und verfassungstheoretische Lehre vom Staat als Integration, die er in seinem 1928 erschienenen Werk Verfassung und Verfassungsrecht ausführte. Der Integrationslehre liegt in Anlehnung an Theodor Litt die Gruppenbezogenheit des Individuums zugrunde. Aufgabe des Staates ist die Integration der Individuen in den politischen Prozess; die Verfassung wird als die – wenngleich nicht rein normative – Ordnung des Integrationsprozesses gesehen. (de)
  • Die Integrationslehre ist eine von Rudolf Smend entwickelte staats- und verfassungstheoretische Lehre vom Staat als Integration, die er in seinem 1928 erschienenen Werk Verfassung und Verfassungsrecht ausführte. Der Integrationslehre liegt in Anlehnung an Theodor Litt die Gruppenbezogenheit des Individuums zugrunde. Aufgabe des Staates ist die Integration der Individuen in den politischen Prozess; die Verfassung wird als die – wenngleich nicht rein normative – Ordnung des Integrationsprozesses gesehen. (de)
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  • Integrationslehre (de)
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