Ausländerbeirat - in einigen Städten auch Ausländerrat (teilweise umbenannt), Integrationsrat oder Integrationsbeirat - ist ein Überbegriff für verschiedene Gremien und Organe, die insbesondere auf kommunaler Ebene die gesetzliche Aufgabe haben, in den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Interessen der ausländischen Einwohner zu vertreten. Dazu beraten die Ausländerbeiräte die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.

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  • Ausländerbeirat - in einigen Städten auch Ausländerrat (teilweise umbenannt), Integrationsrat oder Integrationsbeirat - ist ein Überbegriff für verschiedene Gremien und Organe, die insbesondere auf kommunaler Ebene die gesetzliche Aufgabe haben, in den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Interessen der ausländischen Einwohner zu vertreten. Dazu beraten die Ausländerbeiräte die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Die ersten Ausländerbeiräte wurden 1971 durch kommunale Beschlüsse als die Antwort auf die zunehmende Zahl der auf Dauer in den Gemeinden lebenden ausländischen Einwohner gebildet. Die Vorschriften zur Bildung von Ausländerbeiräten und deren Aufgaben und Rechte sind in Deutschland entsprechend der jeweiligen Gemeindeordnung von Bundesländern zu Bundesland unterschiedlich. Die Einführung der Ausländerbeiräte ist ein Ergebnis der wachsenden rechtlichen und tatsächlichen Integration der in Deutschland lebenden Bevölkerung. Die Aufgabe zur Bildung von kommunalen Ausländerbeiräten ist den Gemeinden als konkrete Ausformulierung der kommunalen Selbstverwaltung durch Landesrecht übertragen. Die in Deutschland lebenden Ausländer sollen über die Ausländerbeiräte eine Teilhabe an den kommunalen Entscheidungsprozessen erlangen. Wahlberechtigt und wählbar sind in der Regel die volljährigen Ausländer, die seit mindestens drei bzw. sechs Monaten in der Gemeinde wohnen. Zudem wählbar, aber nicht wahlberechtigt, sind Deutsche, die durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Damit können EU-Ausländer und ehemalige Ausländer sowohl in den allgemeinen kommunalen Organen als auch in den Ausländerbeiräten vertreten sein. Im Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI), früher Bundesausländerbeirat, dem Ansprechpartner für die Regierungsorgane auf Bundesebene, sind die Landesarbeitsgemeinschaften der kommunalen Ausländerbeiräte und Ausländervertretungen zusammengeschlossen. Zurzeit vertritt er ca. 400 Ausländerbeiräte aus allen Bundesländern außer Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein. (de)
  • Ausländerbeirat - in einigen Städten auch Ausländerrat (teilweise umbenannt), Integrationsrat oder Integrationsbeirat - ist ein Überbegriff für verschiedene Gremien und Organe, die insbesondere auf kommunaler Ebene die gesetzliche Aufgabe haben, in den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Interessen der ausländischen Einwohner zu vertreten. Dazu beraten die Ausländerbeiräte die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Die ersten Ausländerbeiräte wurden 1971 durch kommunale Beschlüsse als die Antwort auf die zunehmende Zahl der auf Dauer in den Gemeinden lebenden ausländischen Einwohner gebildet. Die Vorschriften zur Bildung von Ausländerbeiräten und deren Aufgaben und Rechte sind in Deutschland entsprechend der jeweiligen Gemeindeordnung von Bundesländern zu Bundesland unterschiedlich. Die Einführung der Ausländerbeiräte ist ein Ergebnis der wachsenden rechtlichen und tatsächlichen Integration der in Deutschland lebenden Bevölkerung. Die Aufgabe zur Bildung von kommunalen Ausländerbeiräten ist den Gemeinden als konkrete Ausformulierung der kommunalen Selbstverwaltung durch Landesrecht übertragen. Die in Deutschland lebenden Ausländer sollen über die Ausländerbeiräte eine Teilhabe an den kommunalen Entscheidungsprozessen erlangen. Wahlberechtigt und wählbar sind in der Regel die volljährigen Ausländer, die seit mindestens drei bzw. sechs Monaten in der Gemeinde wohnen. Zudem wählbar, aber nicht wahlberechtigt, sind Deutsche, die durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Damit können EU-Ausländer und ehemalige Ausländer sowohl in den allgemeinen kommunalen Organen als auch in den Ausländerbeiräten vertreten sein. Im Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI), früher Bundesausländerbeirat, dem Ansprechpartner für die Regierungsorgane auf Bundesebene, sind die Landesarbeitsgemeinschaften der kommunalen Ausländerbeiräte und Ausländervertretungen zusammengeschlossen. Zurzeit vertritt er ca. 400 Ausländerbeiräte aus allen Bundesländern außer Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein. (de)
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  • Ausländerbeirat - in einigen Städten auch Ausländerrat (teilweise umbenannt), Integrationsrat oder Integrationsbeirat - ist ein Überbegriff für verschiedene Gremien und Organe, die insbesondere auf kommunaler Ebene die gesetzliche Aufgabe haben, in den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Interessen der ausländischen Einwohner zu vertreten. Dazu beraten die Ausländerbeiräte die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. (de)
  • Ausländerbeirat - in einigen Städten auch Ausländerrat (teilweise umbenannt), Integrationsrat oder Integrationsbeirat - ist ein Überbegriff für verschiedene Gremien und Organe, die insbesondere auf kommunaler Ebene die gesetzliche Aufgabe haben, in den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Interessen der ausländischen Einwohner zu vertreten. Dazu beraten die Ausländerbeiräte die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. (de)
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  • Integrationsbeirat (de)
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