Institutionenvertrauen bestimmt den Grad an Vertrauen, den die Bevölkerung bestimmten Institutionen entgegenbringt. Institutionen sind auf Dauer angelegte Einrichtungen zur Regelung, Herstellung oder Durchführung bestimmter Zwecke. Dabei kann es sich um soziale Verhaltensweisen oder Normen (z. B. Ehe, Höflichkeit) handeln, jedoch auch um Einrichtungen (z. B. Parlament, Parteien, Gewerkschaften, Grundgesetz).

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  • Institutionenvertrauen bestimmt den Grad an Vertrauen, den die Bevölkerung bestimmten Institutionen entgegenbringt. Institutionen sind auf Dauer angelegte Einrichtungen zur Regelung, Herstellung oder Durchführung bestimmter Zwecke. Dabei kann es sich um soziale Verhaltensweisen oder Normen (z. B. Ehe, Höflichkeit) handeln, jedoch auch um Einrichtungen (z. B. Parlament, Parteien, Gewerkschaften, Grundgesetz). Vertrauen ist ein "Mechanismus der Reduktion von sozialer Komplexität" (Niklas Luhmann). Denn das Vertrauen in eine Person oder eine Institution ermöglicht erst, unter Bedingungen der Unsicherheit und der unvollständigen Information zu handeln. Das Fehlen von Vertrauen führt damit zu Stillstand. (de)
  • Institutionenvertrauen bestimmt den Grad an Vertrauen, den die Bevölkerung bestimmten Institutionen entgegenbringt. Institutionen sind auf Dauer angelegte Einrichtungen zur Regelung, Herstellung oder Durchführung bestimmter Zwecke. Dabei kann es sich um soziale Verhaltensweisen oder Normen (z. B. Ehe, Höflichkeit) handeln, jedoch auch um Einrichtungen (z. B. Parlament, Parteien, Gewerkschaften, Grundgesetz). Vertrauen ist ein "Mechanismus der Reduktion von sozialer Komplexität" (Niklas Luhmann). Denn das Vertrauen in eine Person oder eine Institution ermöglicht erst, unter Bedingungen der Unsicherheit und der unvollständigen Information zu handeln. Das Fehlen von Vertrauen führt damit zu Stillstand. (de)
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  • Institutionenvertrauen bestimmt den Grad an Vertrauen, den die Bevölkerung bestimmten Institutionen entgegenbringt. Institutionen sind auf Dauer angelegte Einrichtungen zur Regelung, Herstellung oder Durchführung bestimmter Zwecke. Dabei kann es sich um soziale Verhaltensweisen oder Normen (z. B. Ehe, Höflichkeit) handeln, jedoch auch um Einrichtungen (z. B. Parlament, Parteien, Gewerkschaften, Grundgesetz). (de)
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  • Institutionenvertrauen (de)
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