Ein Institut (lat. instituere, „einrichten, errichten“) kann eine Lehr- oder Forschungseinrichtung sein – zumeist an Hochschulen oder Akademien – aber auch eine kulturelle, künstlerische oder wirtschaftliche Organisation. Weiterhin wird Institut auch im Sinne von Rechtsinstitut verwendet.Die Verwendung des Begriffs Institut wird von der deutschen Rechtsprechung nur in bestimmten Fällen, bei denen es sich um eine eigenständige Rechtspersönlichkeit handelt, eingeschränkt. Darüber hinaus ist der Begriff jedoch nicht gesetzlich geschützt. Er ist abzugrenzen von der Institution – einer Einrichtung mit besonderer normativer Bedeutung.

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  • Ein Institut (lat. instituere, „einrichten, errichten“) kann eine Lehr- oder Forschungseinrichtung sein – zumeist an Hochschulen oder Akademien – aber auch eine kulturelle, künstlerische oder wirtschaftliche Organisation. Weiterhin wird Institut auch im Sinne von Rechtsinstitut verwendet.Die Verwendung des Begriffs Institut wird von der deutschen Rechtsprechung nur in bestimmten Fällen, bei denen es sich um eine eigenständige Rechtspersönlichkeit handelt, eingeschränkt. Darüber hinaus ist der Begriff jedoch nicht gesetzlich geschützt. Er ist abzugrenzen von der Institution – einer Einrichtung mit besonderer normativer Bedeutung. (de)
  • Ein Institut (lat. instituere, „einrichten, errichten“) kann eine Lehr- oder Forschungseinrichtung sein – zumeist an Hochschulen oder Akademien – aber auch eine kulturelle, künstlerische oder wirtschaftliche Organisation. Weiterhin wird Institut auch im Sinne von Rechtsinstitut verwendet.Die Verwendung des Begriffs Institut wird von der deutschen Rechtsprechung nur in bestimmten Fällen, bei denen es sich um eine eigenständige Rechtspersönlichkeit handelt, eingeschränkt. Darüber hinaus ist der Begriff jedoch nicht gesetzlich geschützt. Er ist abzugrenzen von der Institution – einer Einrichtung mit besonderer normativer Bedeutung. (de)
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  • Ein Institut (lat. instituere, „einrichten, errichten“) kann eine Lehr- oder Forschungseinrichtung sein – zumeist an Hochschulen oder Akademien – aber auch eine kulturelle, künstlerische oder wirtschaftliche Organisation. Weiterhin wird Institut auch im Sinne von Rechtsinstitut verwendet.Die Verwendung des Begriffs Institut wird von der deutschen Rechtsprechung nur in bestimmten Fällen, bei denen es sich um eine eigenständige Rechtspersönlichkeit handelt, eingeschränkt. Darüber hinaus ist der Begriff jedoch nicht gesetzlich geschützt. Er ist abzugrenzen von der Institution – einer Einrichtung mit besonderer normativer Bedeutung. (de)
  • Ein Institut (lat. instituere, „einrichten, errichten“) kann eine Lehr- oder Forschungseinrichtung sein – zumeist an Hochschulen oder Akademien – aber auch eine kulturelle, künstlerische oder wirtschaftliche Organisation. Weiterhin wird Institut auch im Sinne von Rechtsinstitut verwendet.Die Verwendung des Begriffs Institut wird von der deutschen Rechtsprechung nur in bestimmten Fällen, bei denen es sich um eine eigenständige Rechtspersönlichkeit handelt, eingeschränkt. Darüber hinaus ist der Begriff jedoch nicht gesetzlich geschützt. Er ist abzugrenzen von der Institution – einer Einrichtung mit besonderer normativer Bedeutung. (de)
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  • Institut (de)
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