Die Insolvenzverwaltervergütung ist ein Teil der Kosten, die in einem Insolvenzverfahren anfallen. Die Höhe der Vergütung ist in der Vergütungsverordnung für Insolvenzverwalter (InsVV) genauer geregelt und berechnet sich anhand der für die Gläubiger erzielten Masse. Die Insolvenzverwaltervergütung wird für die gesamte Dauer des Insolvenzverfahrens gezahlt. Die Abrechnung erfolgt am Ende des Verfahrens, Vorauszahlungen zur Abdeckung laufender Kosten sind auf Antrag möglich.

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  • Die Insolvenzverwaltervergütung ist ein Teil der Kosten, die in einem Insolvenzverfahren anfallen. Die Höhe der Vergütung ist in der Vergütungsverordnung für Insolvenzverwalter (InsVV) genauer geregelt und berechnet sich anhand der für die Gläubiger erzielten Masse. Die Insolvenzverwaltervergütung dient der Deckung der Fixkosten des Insolvenzverwalters. Insbesondere die Abwicklung von großen Insolvenzverfahren ist nur von großen Kanzleien zu bewältigen, die über einen umfangreichen Stab qualifizierten Personals verfügen. Kosten für Büromieten, Sekretariate, Sachbearbeiter, IT-Infrastruktur und Berufshaftpflichtversicherungen werden von der Verwaltervergütung abgedeckt. Die Insolvenzverwaltervergütung wird für die gesamte Dauer des Insolvenzverfahrens gezahlt. Die Abrechnung erfolgt am Ende des Verfahrens, Vorauszahlungen zur Abdeckung laufender Kosten sind auf Antrag möglich. (de)
  • Die Insolvenzverwaltervergütung ist ein Teil der Kosten, die in einem Insolvenzverfahren anfallen. Die Höhe der Vergütung ist in der Vergütungsverordnung für Insolvenzverwalter (InsVV) genauer geregelt und berechnet sich anhand der für die Gläubiger erzielten Masse. Die Insolvenzverwaltervergütung dient der Deckung der Fixkosten des Insolvenzverwalters. Insbesondere die Abwicklung von großen Insolvenzverfahren ist nur von großen Kanzleien zu bewältigen, die über einen umfangreichen Stab qualifizierten Personals verfügen. Kosten für Büromieten, Sekretariate, Sachbearbeiter, IT-Infrastruktur und Berufshaftpflichtversicherungen werden von der Verwaltervergütung abgedeckt. Die Insolvenzverwaltervergütung wird für die gesamte Dauer des Insolvenzverfahrens gezahlt. Die Abrechnung erfolgt am Ende des Verfahrens, Vorauszahlungen zur Abdeckung laufender Kosten sind auf Antrag möglich. (de)
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  • Die Insolvenzverwaltervergütung ist ein Teil der Kosten, die in einem Insolvenzverfahren anfallen. Die Höhe der Vergütung ist in der Vergütungsverordnung für Insolvenzverwalter (InsVV) genauer geregelt und berechnet sich anhand der für die Gläubiger erzielten Masse. Die Insolvenzverwaltervergütung wird für die gesamte Dauer des Insolvenzverfahrens gezahlt. Die Abrechnung erfolgt am Ende des Verfahrens, Vorauszahlungen zur Abdeckung laufender Kosten sind auf Antrag möglich. (de)
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  • Insolvenzverwaltervergütung (de)
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