Unter Insolvenzrisiko versteht man die Gefahr, dass ein Schuldner wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (Insolvenz) seinen Verpflichtungen nicht oder nicht in voller Höhe nachkommen kann (vgl. auch Kreditrisiko). Wird dann ein Insolvenzverfahren durchgeführt, um alle Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen, so entfällt auf jeden Gläubiger nur ein – meist geringer – Teil des jeweiligen Nennwertes der Geldforderung, die sogenannte Insolvenzquote.

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  • Unter Insolvenzrisiko versteht man die Gefahr, dass ein Schuldner wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (Insolvenz) seinen Verpflichtungen nicht oder nicht in voller Höhe nachkommen kann (vgl. auch Kreditrisiko). Wird dann ein Insolvenzverfahren durchgeführt, um alle Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen, so entfällt auf jeden Gläubiger nur ein – meist geringer – Teil des jeweiligen Nennwertes der Geldforderung, die sogenannte Insolvenzquote. (de)
  • Unter Insolvenzrisiko versteht man die Gefahr, dass ein Schuldner wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (Insolvenz) seinen Verpflichtungen nicht oder nicht in voller Höhe nachkommen kann (vgl. auch Kreditrisiko). Wird dann ein Insolvenzverfahren durchgeführt, um alle Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen, so entfällt auf jeden Gläubiger nur ein – meist geringer – Teil des jeweiligen Nennwertes der Geldforderung, die sogenannte Insolvenzquote. (de)
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  • Unter Insolvenzrisiko versteht man die Gefahr, dass ein Schuldner wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (Insolvenz) seinen Verpflichtungen nicht oder nicht in voller Höhe nachkommen kann (vgl. auch Kreditrisiko). Wird dann ein Insolvenzverfahren durchgeführt, um alle Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen, so entfällt auf jeden Gläubiger nur ein – meist geringer – Teil des jeweiligen Nennwertes der Geldforderung, die sogenannte Insolvenzquote. (de)
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  • Insolvenzrisiko (de)
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