Als Ιnnergemeinschaftliche Leistung wird ein Steuerbefreiungstatbestand des Umsatzsteuerrechts bezeichnet, nach dem eine grenzüberschreitende Dienstlieferung innerhalb der Europäischen Union (EU) (ursprünglich innerhalb der Europäischen Gemeinschaft) von der Umsatzsteuer im Staat des Sitzes des leistenden Unternehmers steuerfrei gestellt wird und die Pflicht zur Abfuhr der Umsatzsteuer auf den die Leistung empfangenden Unternehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedsland der EU übergeht.

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  • Als Ιnnergemeinschaftliche Leistung wird ein Steuerbefreiungstatbestand des Umsatzsteuerrechts bezeichnet, nach dem eine grenzüberschreitende Dienstlieferung innerhalb der Europäischen Union (EU) (ursprünglich innerhalb der Europäischen Gemeinschaft) von der Umsatzsteuer im Staat des Sitzes des leistenden Unternehmers steuerfrei gestellt wird und die Pflicht zur Abfuhr der Umsatzsteuer auf den die Leistung empfangenden Unternehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedsland der EU übergeht. (de)
  • Als Ιnnergemeinschaftliche Leistung wird ein Steuerbefreiungstatbestand des Umsatzsteuerrechts bezeichnet, nach dem eine grenzüberschreitende Dienstlieferung innerhalb der Europäischen Union (EU) (ursprünglich innerhalb der Europäischen Gemeinschaft) von der Umsatzsteuer im Staat des Sitzes des leistenden Unternehmers steuerfrei gestellt wird und die Pflicht zur Abfuhr der Umsatzsteuer auf den die Leistung empfangenden Unternehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedsland der EU übergeht. (de)
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  • Als Ιnnergemeinschaftliche Leistung wird ein Steuerbefreiungstatbestand des Umsatzsteuerrechts bezeichnet, nach dem eine grenzüberschreitende Dienstlieferung innerhalb der Europäischen Union (EU) (ursprünglich innerhalb der Europäischen Gemeinschaft) von der Umsatzsteuer im Staat des Sitzes des leistenden Unternehmers steuerfrei gestellt wird und die Pflicht zur Abfuhr der Umsatzsteuer auf den die Leistung empfangenden Unternehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedsland der EU übergeht. (de)
  • Als Ιnnergemeinschaftliche Leistung wird ein Steuerbefreiungstatbestand des Umsatzsteuerrechts bezeichnet, nach dem eine grenzüberschreitende Dienstlieferung innerhalb der Europäischen Union (EU) (ursprünglich innerhalb der Europäischen Gemeinschaft) von der Umsatzsteuer im Staat des Sitzes des leistenden Unternehmers steuerfrei gestellt wird und die Pflicht zur Abfuhr der Umsatzsteuer auf den die Leistung empfangenden Unternehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedsland der EU übergeht. (de)
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  • Innergemeinschaftliche Leistung (de)
  • Innergemeinschaftliche Leistung (de)
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