Die Injunktion (lateinisch iniunctio: Einschärfung, Vorschrift, gerichtliche Auflage) bezeichnet in allgemeiner Bedeutung einen Befehl oder einen Auftrag „wodurch einem etwas injungiert, d. h. eingeschärft, zur Pflicht gemacht wird.“

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  • Die Injunktion (lateinisch iniunctio: Einschärfung, Vorschrift, gerichtliche Auflage) bezeichnet in allgemeiner Bedeutung einen Befehl oder einen Auftrag „wodurch einem etwas injungiert, d. h. eingeschärft, zur Pflicht gemacht wird.“ (de)
  • Die Injunktion (lateinisch iniunctio: Einschärfung, Vorschrift, gerichtliche Auflage) bezeichnet in allgemeiner Bedeutung einen Befehl oder einen Auftrag „wodurch einem etwas injungiert, d. h. eingeschärft, zur Pflicht gemacht wird.“ (de)
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  • Die Injunktion (lateinisch iniunctio: Einschärfung, Vorschrift, gerichtliche Auflage) bezeichnet in allgemeiner Bedeutung einen Befehl oder einen Auftrag „wodurch einem etwas injungiert, d. h. eingeschärft, zur Pflicht gemacht wird.“ (de)
  • Die Injunktion (lateinisch iniunctio: Einschärfung, Vorschrift, gerichtliche Auflage) bezeichnet in allgemeiner Bedeutung einen Befehl oder einen Auftrag „wodurch einem etwas injungiert, d. h. eingeschärft, zur Pflicht gemacht wird.“ (de)
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  • Injunktion (de)
  • Injunktion (de)
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