Als Initiative (von lat. initium: Anfang, Beginn) bezeichnet man in der Politik erstmalige Schritte, die auf die Behebung eines Missstandes abzielen. Eine politische Initiative zielt oftmals auf einen gesetzgeberischen oder ordnungspolitischen Akt, also den Beschluss eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung zu einem Sachverhalt. In diesem Zusammenhang spricht man auch davon, dass „jemand zur Frage XY die Initiative ergreift“. Das Ergreifen einer politischen Initiative bedeutet nicht automatisch, dass diese auch im angestrebten Sinne umgesetzt wird.

Property Value
dbo:abstract
  • Als Initiative (von lat. initium: Anfang, Beginn) bezeichnet man in der Politik erstmalige Schritte, die auf die Behebung eines Missstandes abzielen. Eine politische Initiative zielt oftmals auf einen gesetzgeberischen oder ordnungspolitischen Akt, also den Beschluss eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung zu einem Sachverhalt. In diesem Zusammenhang spricht man auch davon, dass „jemand zur Frage XY die Initiative ergreift“. Das Ergreifen einer politischen Initiative bedeutet nicht automatisch, dass diese auch im angestrebten Sinne umgesetzt wird. Der Begriff der politischen Initiative ist in seiner konkreten Bedeutung nicht eindeutig abgegrenzt. (de)
  • Als Initiative (von lat. initium: Anfang, Beginn) bezeichnet man in der Politik erstmalige Schritte, die auf die Behebung eines Missstandes abzielen. Eine politische Initiative zielt oftmals auf einen gesetzgeberischen oder ordnungspolitischen Akt, also den Beschluss eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung zu einem Sachverhalt. In diesem Zusammenhang spricht man auch davon, dass „jemand zur Frage XY die Initiative ergreift“. Das Ergreifen einer politischen Initiative bedeutet nicht automatisch, dass diese auch im angestrebten Sinne umgesetzt wird. Der Begriff der politischen Initiative ist in seiner konkreten Bedeutung nicht eindeutig abgegrenzt. (de)
dbo:wikiPageID
  • 7997051 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 125194979 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Als Initiative (von lat. initium: Anfang, Beginn) bezeichnet man in der Politik erstmalige Schritte, die auf die Behebung eines Missstandes abzielen. Eine politische Initiative zielt oftmals auf einen gesetzgeberischen oder ordnungspolitischen Akt, also den Beschluss eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung zu einem Sachverhalt. In diesem Zusammenhang spricht man auch davon, dass „jemand zur Frage XY die Initiative ergreift“. Das Ergreifen einer politischen Initiative bedeutet nicht automatisch, dass diese auch im angestrebten Sinne umgesetzt wird. (de)
  • Als Initiative (von lat. initium: Anfang, Beginn) bezeichnet man in der Politik erstmalige Schritte, die auf die Behebung eines Missstandes abzielen. Eine politische Initiative zielt oftmals auf einen gesetzgeberischen oder ordnungspolitischen Akt, also den Beschluss eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung zu einem Sachverhalt. In diesem Zusammenhang spricht man auch davon, dass „jemand zur Frage XY die Initiative ergreift“. Das Ergreifen einer politischen Initiative bedeutet nicht automatisch, dass diese auch im angestrebten Sinne umgesetzt wird. (de)
rdfs:label
  • Initiative (Politik) (de)
  • Initiative (Politik) (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is prop-de:nonProfitType of
is foaf:primaryTopic of