Beim Individualverkehr benutzt der Verkehrsteilnehmer ein ihm zur Verfügung stehendes Verkehrsmittel (Auto, Dienstwagen, (Dienst-)Fahrrad, Motorrad, Fuhrwerk, Boot, Schneemobil, Flugzeug, Reitpferd usw.) oder Sportgerät (Rollschuhe, Inlineskates, Segelboot, Segelflugzeug usw.) bzw. er geht zu Fuß (siehe Fußverkehr), wobei er im Wesentlichen frei über Zeiten und Wege entscheiden kann (engl. choice rider). Individualverkehr steht im Gegensatz zum öffentlichen Verkehr und privatwirtschaftlichen nichtöffentlichen Verkehr (dessen Verkehrsmittel sind zum Beispiel Ausflugsboote, touristisch genutzte Seilbahnen, Skilifte).

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  • Beim Individualverkehr benutzt der Verkehrsteilnehmer ein ihm zur Verfügung stehendes Verkehrsmittel (Auto, Dienstwagen, (Dienst-)Fahrrad, Motorrad, Fuhrwerk, Boot, Schneemobil, Flugzeug, Reitpferd usw.) oder Sportgerät (Rollschuhe, Inlineskates, Segelboot, Segelflugzeug usw.) bzw. er geht zu Fuß (siehe Fußverkehr), wobei er im Wesentlichen frei über Zeiten und Wege entscheiden kann (engl. choice rider). Individualverkehr steht im Gegensatz zum öffentlichen Verkehr und privatwirtschaftlichen nichtöffentlichen Verkehr (dessen Verkehrsmittel sind zum Beispiel Ausflugsboote, touristisch genutzte Seilbahnen, Skilifte). Zum Individualverkehr (Akronym IV) zählen im Verkehrswesen der nichtmotorisierte Individualverkehr (Fußgänger, Radfahrer, Skater etc.) und der motorisierte Individualverkehr (Pkw, Moped, Motorrad, Wohnmobil usw.). Fahrzeuge, Fuhrwerke und Rikschas, die im Bedarfsverkehr kurzfristig mit Fahrer angemietet werden, gehören, auch wenn der Nutzer frei über Zeiten und Wege entscheiden kann, zu den Sonderformen des öffentlichen Personennahverkehrs. Ist der Reisende in irgendeiner Weise in seiner Entscheidung abhängig (z. B. als Mitfahrer), wird dieser als captive rider bezeichnet. (de)
  • Beim Individualverkehr benutzt der Verkehrsteilnehmer ein ihm zur Verfügung stehendes Verkehrsmittel (Auto, Dienstwagen, (Dienst-)Fahrrad, Motorrad, Fuhrwerk, Boot, Schneemobil, Flugzeug, Reitpferd usw.) oder Sportgerät (Rollschuhe, Inlineskates, Segelboot, Segelflugzeug usw.) bzw. er geht zu Fuß (siehe Fußverkehr), wobei er im Wesentlichen frei über Zeiten und Wege entscheiden kann (engl. choice rider). Individualverkehr steht im Gegensatz zum öffentlichen Verkehr und privatwirtschaftlichen nichtöffentlichen Verkehr (dessen Verkehrsmittel sind zum Beispiel Ausflugsboote, touristisch genutzte Seilbahnen, Skilifte). Zum Individualverkehr (Akronym IV) zählen im Verkehrswesen der nichtmotorisierte Individualverkehr (Fußgänger, Radfahrer, Skater etc.) und der motorisierte Individualverkehr (Pkw, Moped, Motorrad, Wohnmobil usw.). Fahrzeuge, Fuhrwerke und Rikschas, die im Bedarfsverkehr kurzfristig mit Fahrer angemietet werden, gehören, auch wenn der Nutzer frei über Zeiten und Wege entscheiden kann, zu den Sonderformen des öffentlichen Personennahverkehrs. Ist der Reisende in irgendeiner Weise in seiner Entscheidung abhängig (z. B. als Mitfahrer), wird dieser als captive rider bezeichnet. (de)
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  • Beim Individualverkehr benutzt der Verkehrsteilnehmer ein ihm zur Verfügung stehendes Verkehrsmittel (Auto, Dienstwagen, (Dienst-)Fahrrad, Motorrad, Fuhrwerk, Boot, Schneemobil, Flugzeug, Reitpferd usw.) oder Sportgerät (Rollschuhe, Inlineskates, Segelboot, Segelflugzeug usw.) bzw. er geht zu Fuß (siehe Fußverkehr), wobei er im Wesentlichen frei über Zeiten und Wege entscheiden kann (engl. choice rider). Individualverkehr steht im Gegensatz zum öffentlichen Verkehr und privatwirtschaftlichen nichtöffentlichen Verkehr (dessen Verkehrsmittel sind zum Beispiel Ausflugsboote, touristisch genutzte Seilbahnen, Skilifte). (de)
  • Beim Individualverkehr benutzt der Verkehrsteilnehmer ein ihm zur Verfügung stehendes Verkehrsmittel (Auto, Dienstwagen, (Dienst-)Fahrrad, Motorrad, Fuhrwerk, Boot, Schneemobil, Flugzeug, Reitpferd usw.) oder Sportgerät (Rollschuhe, Inlineskates, Segelboot, Segelflugzeug usw.) bzw. er geht zu Fuß (siehe Fußverkehr), wobei er im Wesentlichen frei über Zeiten und Wege entscheiden kann (engl. choice rider). Individualverkehr steht im Gegensatz zum öffentlichen Verkehr und privatwirtschaftlichen nichtöffentlichen Verkehr (dessen Verkehrsmittel sind zum Beispiel Ausflugsboote, touristisch genutzte Seilbahnen, Skilifte). (de)
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