In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas, zu deutsch „Im Notwendigen herrsche Einmütigkeit, im Zweifelhaften Freiheit, in allem aber Nächstenliebe“, ist ein lateinisches Sprichwort. Die Sentenz stammt nicht, wie lange angenommen, vom Hl. Augustinus von Hippo, sondern geht, wie Nellen 1999 nachwies, zurück auf das Hauptwerk De Republica Ecclesiastica des Markantun de Dominis, wo sie sich bereits 1617 wie folgt findet: Omnesque mutuam amplecteremur unitatem in necessariis, in non necessariis libertatem, in omnibus caritatem.

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  • In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas, zu deutsch „Im Notwendigen herrsche Einmütigkeit, im Zweifelhaften Freiheit, in allem aber Nächstenliebe“, ist ein lateinisches Sprichwort. Die Sentenz stammt nicht, wie lange angenommen, vom Hl. Augustinus von Hippo, sondern geht, wie Nellen 1999 nachwies, zurück auf das Hauptwerk De Republica Ecclesiastica des Markantun de Dominis, wo sie sich bereits 1617 wie folgt findet: Omnesque mutuam amplecteremur unitatem in necessariis, in non necessariis libertatem, in omnibus caritatem. Friedrich Lücke hatte 1850 als älteste Quelle noch den lutherischen Theologen Rupertus Meldenius (eigentlich: Peter Meiderlin 1582–1651) und seine Schrift Paraenesis votiva pro pace Ecclesia ad Theologos Augustanae Confessionis auctore Ruperto Meldenio Theologo von 1626 ermittelt, wo es heißt: Verbo dicam: si nos servaremus in necessariis unitatem, in non necessariis libertatem, in utrisque caritatem, optimo certe loco essent res nostrae. Meldenius' Schrift galt den heftigen Auseinandersetzungen um die Rechtgläubigkeit der Theologie Johann Arndts, die eine Spaltung der lutherischen Kirche befürchten ließen. Wie Markantun de Dominis unterschied auch Meldenius zwischen „necessariis“ und „non necessariis“ anstelle der später üblich gewordenen „dubiis“. Der ursprünglich rein innerkirchlich gedachte Aufruf wurde schnell aufgenommen und auch in Schriften zitiert, die das Verhältnis der verschiedenen christlichen Konfessionen behandelten. Als der Spruch im 18. Jahrhundert zum geflügelten Wort wurde, wurde schließlich die negative Formulierung „non necessariis“ durch „dubiis“ ersetzt. Durch die Loslösung von fest umrissenen theologischen Kategorien verbreitete sich der Ausspruch auch unter Angehörigen anderer Konfessionen, insbesondere unter Katholiken. Aufgrund der Bedeutung der Nächstenliebe im Werk des Augustinus von Hippo wurde die Sentenz sowohl von Katholiken als auch von Protestanten diesem zugeschrieben. Eine besondere Bedeutung erhielt die Sentenz in der katholischen Kirche in den Auseinandersetzungen um den Hermesianismus Mitte des 19. Jahrhunderts, als sie beide Seiten mit unterschiedlicher Gewichtung von „necessariis“ und „dubiis“ verwendeten. Als Wahlspruch einer katholischen Studentenverbindung ist der Spruch erstmals dadurch bezeugt, dass der Theologiestudent Hermann Ludger Potthoff ihn 1854 in das Protokollbuch der Unitas, damals ein reiner Theologenverein, schrieb. Er ist heute der Wahlspruch des Cartellverbands der katholischen deutschen Studentenverbindungen, des Cartellverbands der katholischen österreichischen Studentenverbindungen, des Verbands der Wissenschaftlichen Katholischen Studentenvereine Unitas und der Medizinischen Hochschule Hannover. Die Sentenz steht außerdem als Eingangsmotto über der Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz. (de)
  • In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas, zu deutsch „Im Notwendigen herrsche Einmütigkeit, im Zweifelhaften Freiheit, in allem aber Nächstenliebe“, ist ein lateinisches Sprichwort. Die Sentenz stammt nicht, wie lange angenommen, vom Hl. Augustinus von Hippo, sondern geht, wie Nellen 1999 nachwies, zurück auf das Hauptwerk De Republica Ecclesiastica des Markantun de Dominis, wo sie sich bereits 1617 wie folgt findet: Omnesque mutuam amplecteremur unitatem in necessariis, in non necessariis libertatem, in omnibus caritatem. Friedrich Lücke hatte 1850 als älteste Quelle noch den lutherischen Theologen Rupertus Meldenius (eigentlich: Peter Meiderlin 1582–1651) und seine Schrift Paraenesis votiva pro pace Ecclesia ad Theologos Augustanae Confessionis auctore Ruperto Meldenio Theologo von 1626 ermittelt, wo es heißt: Verbo dicam: si nos servaremus in necessariis unitatem, in non necessariis libertatem, in utrisque caritatem, optimo certe loco essent res nostrae. Meldenius' Schrift galt den heftigen Auseinandersetzungen um die Rechtgläubigkeit der Theologie Johann Arndts, die eine Spaltung der lutherischen Kirche befürchten ließen. Wie Markantun de Dominis unterschied auch Meldenius zwischen „necessariis“ und „non necessariis“ anstelle der später üblich gewordenen „dubiis“. Der ursprünglich rein innerkirchlich gedachte Aufruf wurde schnell aufgenommen und auch in Schriften zitiert, die das Verhältnis der verschiedenen christlichen Konfessionen behandelten. Als der Spruch im 18. Jahrhundert zum geflügelten Wort wurde, wurde schließlich die negative Formulierung „non necessariis“ durch „dubiis“ ersetzt. Durch die Loslösung von fest umrissenen theologischen Kategorien verbreitete sich der Ausspruch auch unter Angehörigen anderer Konfessionen, insbesondere unter Katholiken. Aufgrund der Bedeutung der Nächstenliebe im Werk des Augustinus von Hippo wurde die Sentenz sowohl von Katholiken als auch von Protestanten diesem zugeschrieben. Eine besondere Bedeutung erhielt die Sentenz in der katholischen Kirche in den Auseinandersetzungen um den Hermesianismus Mitte des 19. Jahrhunderts, als sie beide Seiten mit unterschiedlicher Gewichtung von „necessariis“ und „dubiis“ verwendeten. Als Wahlspruch einer katholischen Studentenverbindung ist der Spruch erstmals dadurch bezeugt, dass der Theologiestudent Hermann Ludger Potthoff ihn 1854 in das Protokollbuch der Unitas, damals ein reiner Theologenverein, schrieb. Er ist heute der Wahlspruch des Cartellverbands der katholischen deutschen Studentenverbindungen, des Cartellverbands der katholischen österreichischen Studentenverbindungen, des Verbands der Wissenschaftlichen Katholischen Studentenvereine Unitas und der Medizinischen Hochschule Hannover. Die Sentenz steht außerdem als Eingangsmotto über der Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz. (de)
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  • In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas, zu deutsch „Im Notwendigen herrsche Einmütigkeit, im Zweifelhaften Freiheit, in allem aber Nächstenliebe“, ist ein lateinisches Sprichwort. Die Sentenz stammt nicht, wie lange angenommen, vom Hl. Augustinus von Hippo, sondern geht, wie Nellen 1999 nachwies, zurück auf das Hauptwerk De Republica Ecclesiastica des Markantun de Dominis, wo sie sich bereits 1617 wie folgt findet: Omnesque mutuam amplecteremur unitatem in necessariis, in non necessariis libertatem, in omnibus caritatem. (de)
  • In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas, zu deutsch „Im Notwendigen herrsche Einmütigkeit, im Zweifelhaften Freiheit, in allem aber Nächstenliebe“, ist ein lateinisches Sprichwort. Die Sentenz stammt nicht, wie lange angenommen, vom Hl. Augustinus von Hippo, sondern geht, wie Nellen 1999 nachwies, zurück auf das Hauptwerk De Republica Ecclesiastica des Markantun de Dominis, wo sie sich bereits 1617 wie folgt findet: Omnesque mutuam amplecteremur unitatem in necessariis, in non necessariis libertatem, in omnibus caritatem. (de)
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  • In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas (de)
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