Eine Implikation oder ein Konditional (von lat. implicare „ver-, einwickeln“) bezeichnet in der Logik 1. * einerseits eine von mehreren möglichen logischen Verknüpfungen (Junktoren) zwischen zwei Aussagenvariablen: . Gelesen: "Für jedes Individuum x gilt: Wenn x die Eigenschaft A besitzt, dann besitzt es auch die Eigenschaft B." Die Analyse der Aussage in den Prädikator und sein Argument, insbesondere die formale Implikation, findet sich in etwa schon bei Platon und Aristoteles.

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  • Eine Implikation oder ein Konditional (von lat. implicare „ver-, einwickeln“) bezeichnet in der Logik 1. * einerseits eine von mehreren möglichen logischen Verknüpfungen (Junktoren) zwischen zwei Aussagenvariablen: (siehe auch Abschnitt Mögliche Junktoren unter Junktor oder ). Umgangssprachlich kann sie dann zum Beispiel so formuliert werden: „Immer wenn a, dann b“. Präziser wird sie auch materiale Implikation genannt, wobei dies nicht einheitlich gehandhabt wird. Zum ersten Mal wurde die Definition der Implikation von Philon von Megara (3. Jhdt. v. Chr.) gegeben. 2. * andererseits eine formale Implikation. Sie solle eher der intuitiven Anschauung entsprechen, die wahrscheinlich aus der Gewohnheit der Umgangssprache resultiert. Es entstanden im Laufe der Zeit verschiedene Interpretationen, um das Phänomen möglichst eindeutig zu formalisieren. Dabei wird die obige Formel differenzierter betrachtet, zum Beispiel als . Gelesen: "Für jedes Individuum x gilt: Wenn x die Eigenschaft A besitzt, dann besitzt es auch die Eigenschaft B." Die Analyse der Aussage in den Prädikator und sein Argument, insbesondere die formale Implikation, findet sich in etwa schon bei Platon und Aristoteles. Als Varianten vielleicht hervorzuheben sind die folgenden deduktionsmäßigen formalen Implikationen: die bzw. Subjunktion innerhalb der dialogischen Logik, sowie die strenge Implikation von Ackermann und die . Von Bruno von Freytag-Löringhoff und Albert Menne wurde die Implikation als hypothetisches Urteil formalisiert. Diese spezifischeren Deutungen können auch als objektsprachliche Implikationen bezeichnet werden, von diesen sind dann jeweils die metasprachlichen Implikationen zu unterscheiden, die über die logische Struktur dieser Sprachen sprechen. Dementsprechend kann ihnen eine noch engere Verbindung zum Ableitbarkeitsbegriff und dem Begriff der Schlussfolgerung zugesprochen werden. (de)
  • Eine Implikation oder ein Konditional (von lat. implicare „ver-, einwickeln“) bezeichnet in der Logik 1. * einerseits eine von mehreren möglichen logischen Verknüpfungen (Junktoren) zwischen zwei Aussagenvariablen: (siehe auch Abschnitt Mögliche Junktoren unter Junktor oder ). Umgangssprachlich kann sie dann zum Beispiel so formuliert werden: „Immer wenn a, dann b“. Präziser wird sie auch materiale Implikation genannt, wobei dies nicht einheitlich gehandhabt wird. Zum ersten Mal wurde die Definition der Implikation von Philon von Megara (3. Jhdt. v. Chr.) gegeben. 2. * andererseits eine formale Implikation. Sie solle eher der intuitiven Anschauung entsprechen, die wahrscheinlich aus der Gewohnheit der Umgangssprache resultiert. Es entstanden im Laufe der Zeit verschiedene Interpretationen, um das Phänomen möglichst eindeutig zu formalisieren. Dabei wird die obige Formel differenzierter betrachtet, zum Beispiel als . Gelesen: "Für jedes Individuum x gilt: Wenn x die Eigenschaft A besitzt, dann besitzt es auch die Eigenschaft B." Die Analyse der Aussage in den Prädikator und sein Argument, insbesondere die formale Implikation, findet sich in etwa schon bei Platon und Aristoteles. Als Varianten vielleicht hervorzuheben sind die folgenden deduktionsmäßigen formalen Implikationen: die bzw. Subjunktion innerhalb der dialogischen Logik, sowie die strenge Implikation von Ackermann und die . Von Bruno von Freytag-Löringhoff und Albert Menne wurde die Implikation als hypothetisches Urteil formalisiert. Diese spezifischeren Deutungen können auch als objektsprachliche Implikationen bezeichnet werden, von diesen sind dann jeweils die metasprachlichen Implikationen zu unterscheiden, die über die logische Struktur dieser Sprachen sprechen. Dementsprechend kann ihnen eine noch engere Verbindung zum Ableitbarkeitsbegriff und dem Begriff der Schlussfolgerung zugesprochen werden. (de)
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  • Eine Implikation oder ein Konditional (von lat. implicare „ver-, einwickeln“) bezeichnet in der Logik 1. * einerseits eine von mehreren möglichen logischen Verknüpfungen (Junktoren) zwischen zwei Aussagenvariablen: . Gelesen: "Für jedes Individuum x gilt: Wenn x die Eigenschaft A besitzt, dann besitzt es auch die Eigenschaft B." Die Analyse der Aussage in den Prädikator und sein Argument, insbesondere die formale Implikation, findet sich in etwa schon bei Platon und Aristoteles. (de)
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  • Implikation (de)
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