Identitätskarte (umgangssprachlich ID; französisch Carte d’identité, italienisch Carta d’identità, rätoromanisch Carta d’identitad, englisch Identity card) ist die amtliche Bezeichnung des in den 1940er Jahren eingeführten Schweizer Gegenstücks der in Deutschland und Österreich verwendeten Personalausweise. Seit 1995 ist sie als Plastikkarte im Kreditkartenformat ausgeführt und hat beiderseits eine bläuliche Grundfarbe. Als amtlicher Lichtbildausweis dient sie zum Nachweis der Identität.

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  • Identitätskarte (umgangssprachlich ID; französisch Carte d’identité, italienisch Carta d’identità, rätoromanisch Carta d’identitad, englisch Identity card) ist die amtliche Bezeichnung des in den 1940er Jahren eingeführten Schweizer Gegenstücks der in Deutschland und Österreich verwendeten Personalausweise. Seit 1995 ist sie als Plastikkarte im Kreditkartenformat ausgeführt und hat beiderseits eine bläuliche Grundfarbe. Als amtlicher Lichtbildausweis dient sie zum Nachweis der Identität. In der Schweiz besteht weder eine Ausweispflicht noch eine Mitführpflicht, d. h. niemand muss eine Identitätskarte oder einen Pass besitzen oder gar bei sich tragen. Die Identitätskarte ist ein «weniger starkes» Dokument als der Pass, sie erfüllt aber in vielen Bereichen den gleichen Zweck: z. B. genügt per 2015 für Reisen im Raum EWR/CEFTA (ausser Kosovo), sowie in den Kleinstaaten Europas, Französische Überseegebiete, den Kanalinseln, den Färöer, Grönland (de facto),, die Türkei und bei organisierten Pauschalreisen nach Tunesien die Identitätskarte als Ausweis. (de)
  • Identitätskarte (umgangssprachlich ID; französisch Carte d’identité, italienisch Carta d’identità, rätoromanisch Carta d’identitad, englisch Identity card) ist die amtliche Bezeichnung des in den 1940er Jahren eingeführten Schweizer Gegenstücks der in Deutschland und Österreich verwendeten Personalausweise. Seit 1995 ist sie als Plastikkarte im Kreditkartenformat ausgeführt und hat beiderseits eine bläuliche Grundfarbe. Als amtlicher Lichtbildausweis dient sie zum Nachweis der Identität. In der Schweiz besteht weder eine Ausweispflicht noch eine Mitführpflicht, d. h. niemand muss eine Identitätskarte oder einen Pass besitzen oder gar bei sich tragen. Die Identitätskarte ist ein «weniger starkes» Dokument als der Pass, sie erfüllt aber in vielen Bereichen den gleichen Zweck: z. B. genügt per 2015 für Reisen im Raum EWR/CEFTA (ausser Kosovo), sowie in den Kleinstaaten Europas, Französische Überseegebiete, den Kanalinseln, den Färöer, Grönland (de facto),, die Türkei und bei organisierten Pauschalreisen nach Tunesien die Identitätskarte als Ausweis. (de)
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  • Identitätskarte (umgangssprachlich ID; französisch Carte d’identité, italienisch Carta d’identità, rätoromanisch Carta d’identitad, englisch Identity card) ist die amtliche Bezeichnung des in den 1940er Jahren eingeführten Schweizer Gegenstücks der in Deutschland und Österreich verwendeten Personalausweise. Seit 1995 ist sie als Plastikkarte im Kreditkartenformat ausgeführt und hat beiderseits eine bläuliche Grundfarbe. Als amtlicher Lichtbildausweis dient sie zum Nachweis der Identität. (de)
  • Identitätskarte (umgangssprachlich ID; französisch Carte d’identité, italienisch Carta d’identità, rätoromanisch Carta d’identitad, englisch Identity card) ist die amtliche Bezeichnung des in den 1940er Jahren eingeführten Schweizer Gegenstücks der in Deutschland und Österreich verwendeten Personalausweise. Seit 1995 ist sie als Plastikkarte im Kreditkartenformat ausgeführt und hat beiderseits eine bläuliche Grundfarbe. Als amtlicher Lichtbildausweis dient sie zum Nachweis der Identität. (de)
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  • Identitätskarte (Schweiz) (de)
  • Identitätskarte (Schweiz) (de)
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