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- Hüttenhohl heißt ein Gebirgspass in der Haardt in Rheinland-Pfalz auf der Grenze der Gemarkungen der Ortschaften Maikammer und Neustadt an der Weinstraße. Dort zweigt auf 476,9 m ü. NHN die Kalmithöhenstraße (Landesstraße 515) von der Totenkopfstraße (L 514) ab; neben dem Abzweig hängt an einem Baum ein Schild unter anderem mit der Aufschrift „479 mtr“ als Höhenangabe. Der Begriff Pass steht hier nicht für die dort aufeinander treffenden Straßen, weil deren Verläufe aus dem Sankt Martiner Tal betrachtet in Richtung Totenkopf und Kalmit weiter ansteigen, sondern auf den Bergsattel zwischen dem Sankt Martiner Tal und dem Finstertal. (de)
- Hüttenhohl heißt ein Gebirgspass in der Haardt in Rheinland-Pfalz auf der Grenze der Gemarkungen der Ortschaften Maikammer und Neustadt an der Weinstraße. Dort zweigt auf 476,9 m ü. NHN die Kalmithöhenstraße (Landesstraße 515) von der Totenkopfstraße (L 514) ab; neben dem Abzweig hängt an einem Baum ein Schild unter anderem mit der Aufschrift „479 mtr“ als Höhenangabe. Der Begriff Pass steht hier nicht für die dort aufeinander treffenden Straßen, weil deren Verläufe aus dem Sankt Martiner Tal betrachtet in Richtung Totenkopf und Kalmit weiter ansteigen, sondern auf den Bergsattel zwischen dem Sankt Martiner Tal und dem Finstertal. (de)
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- Totenkopfstraße und Kalmithöhenstraße
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- Finstertalbach
- Hüttenbach
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- Hüttenhohl heißt ein Gebirgspass in der Haardt in Rheinland-Pfalz auf der Grenze der Gemarkungen der Ortschaften Maikammer und Neustadt an der Weinstraße. Dort zweigt auf 476,9 m ü. NHN die Kalmithöhenstraße (Landesstraße 515) von der Totenkopfstraße (L 514) ab; neben dem Abzweig hängt an einem Baum ein Schild unter anderem mit der Aufschrift „479 mtr“ als Höhenangabe. Der Begriff Pass steht hier nicht für die dort aufeinander treffenden Straßen, weil deren Verläufe aus dem Sankt Martiner Tal betrachtet in Richtung Totenkopf und Kalmit weiter ansteigen, sondern auf den Bergsattel zwischen dem Sankt Martiner Tal und dem Finstertal. (de)
- Hüttenhohl heißt ein Gebirgspass in der Haardt in Rheinland-Pfalz auf der Grenze der Gemarkungen der Ortschaften Maikammer und Neustadt an der Weinstraße. Dort zweigt auf 476,9 m ü. NHN die Kalmithöhenstraße (Landesstraße 515) von der Totenkopfstraße (L 514) ab; neben dem Abzweig hängt an einem Baum ein Schild unter anderem mit der Aufschrift „479 mtr“ als Höhenangabe. Der Begriff Pass steht hier nicht für die dort aufeinander treffenden Straßen, weil deren Verläufe aus dem Sankt Martiner Tal betrachtet in Richtung Totenkopf und Kalmit weiter ansteigen, sondern auf den Bergsattel zwischen dem Sankt Martiner Tal und dem Finstertal. (de)
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- Hüttenhohl (de)
- Hüttenhohl (de)
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