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- Ein höchstpersönliches Recht kann nicht durch ein Rechtsgeschäft auf einen anderen übertragen werden. Insbesondere ist es nicht vererblich. Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte muss der Rechtsinhaber selbst vornehmen, das heißt, er kann sich dabei nicht von einem Dritten stellvertreten lassen. (de)
- Ein höchstpersönliches Recht kann nicht durch ein Rechtsgeschäft auf einen anderen übertragen werden. Insbesondere ist es nicht vererblich. Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte muss der Rechtsinhaber selbst vornehmen, das heißt, er kann sich dabei nicht von einem Dritten stellvertreten lassen. (de)
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- Ein höchstpersönliches Recht kann nicht durch ein Rechtsgeschäft auf einen anderen übertragen werden. Insbesondere ist es nicht vererblich. Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte muss der Rechtsinhaber selbst vornehmen, das heißt, er kann sich dabei nicht von einem Dritten stellvertreten lassen. (de)
- Ein höchstpersönliches Recht kann nicht durch ein Rechtsgeschäft auf einen anderen übertragen werden. Insbesondere ist es nicht vererblich. Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte muss der Rechtsinhaber selbst vornehmen, das heißt, er kann sich dabei nicht von einem Dritten stellvertreten lassen. (de)
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- Höchstpersönliches Recht (de)
- Höchstpersönliches Recht (de)
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