Das Hunderegister ist im Bundesland Hamburg im Zuge des Hamburgischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden (Trivialname: „Hundegesetz“) von 2006 eingeführt worden. Demnach gilt grundsätzlich eine Anleinpflicht für Hunde. Darüber hinaus sind alle Hundehalter verpflichtet, ihren Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Anmeldung im Hunderegister vorzunehmen. Dieses wird in § 24 HundeG („Zentrales Register“) beschrieben.

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  • Das Hunderegister ist im Bundesland Hamburg im Zuge des Hamburgischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden (Trivialname: „Hundegesetz“) von 2006 eingeführt worden. Demnach gilt grundsätzlich eine Anleinpflicht für Hunde. Darüber hinaus sind alle Hundehalter verpflichtet, ihren Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Anmeldung im Hunderegister vorzunehmen. Dieses wird in § 24 HundeG („Zentrales Register“) beschrieben. (de)
  • Das Hunderegister ist im Bundesland Hamburg im Zuge des Hamburgischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden (Trivialname: „Hundegesetz“) von 2006 eingeführt worden. Demnach gilt grundsätzlich eine Anleinpflicht für Hunde. Darüber hinaus sind alle Hundehalter verpflichtet, ihren Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Anmeldung im Hunderegister vorzunehmen. Dieses wird in § 24 HundeG („Zentrales Register“) beschrieben. (de)
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  • Das Hunderegister ist im Bundesland Hamburg im Zuge des Hamburgischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden (Trivialname: „Hundegesetz“) von 2006 eingeführt worden. Demnach gilt grundsätzlich eine Anleinpflicht für Hunde. Darüber hinaus sind alle Hundehalter verpflichtet, ihren Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Anmeldung im Hunderegister vorzunehmen. Dieses wird in § 24 HundeG („Zentrales Register“) beschrieben. (de)
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  • Hunderegister (de)
  • Hunderegister (de)
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