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- Die „der Grafschaften Hohenlohe erweiterte und verbesserte Wildpan-, Forst- und Holtzordnung“ wurde im Jahr 1579 auf Veranlassung des Grafen Wolfgang II. (1546–1610) für die Herrschaften des Hauses Hohenlohe erlassen. Anlass war der vorausgegangene Raubbau an den Wäldern insbesondere infolge des großen Holzbedarfs der Salinen und Glashütten. (de)
- Die „der Grafschaften Hohenlohe erweiterte und verbesserte Wildpan-, Forst- und Holtzordnung“ wurde im Jahr 1579 auf Veranlassung des Grafen Wolfgang II. (1546–1610) für die Herrschaften des Hauses Hohenlohe erlassen. Anlass war der vorausgegangene Raubbau an den Wäldern insbesondere infolge des großen Holzbedarfs der Salinen und Glashütten. (de)
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- Die „der Grafschaften Hohenlohe erweiterte und verbesserte Wildpan-, Forst- und Holtzordnung“ wurde im Jahr 1579 auf Veranlassung des Grafen Wolfgang II. (1546–1610) für die Herrschaften des Hauses Hohenlohe erlassen. Anlass war der vorausgegangene Raubbau an den Wäldern insbesondere infolge des großen Holzbedarfs der Salinen und Glashütten. (de)
- Die „der Grafschaften Hohenlohe erweiterte und verbesserte Wildpan-, Forst- und Holtzordnung“ wurde im Jahr 1579 auf Veranlassung des Grafen Wolfgang II. (1546–1610) für die Herrschaften des Hauses Hohenlohe erlassen. Anlass war der vorausgegangene Raubbau an den Wäldern insbesondere infolge des großen Holzbedarfs der Salinen und Glashütten. (de)
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- Hohenlohische Forstordnung (1579) (de)
- Hohenlohische Forstordnung (1579) (de)
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