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- Ein Hof im Sinne der Höfeordnung (HöfeO) ist ein in den Ländern der früheren Britischen Besatzungszone, nämlich in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein gelegener landwirtschaftlicher Betrieb, für den die Höfeordnung gilt. Die Höfeordnung ist ein bundesgesetzliches Anerbenrecht, das nur für diese vier Bundesländer gilt. (de)
- Ein Hof im Sinne der Höfeordnung (HöfeO) ist ein in den Ländern der früheren Britischen Besatzungszone, nämlich in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein gelegener landwirtschaftlicher Betrieb, für den die Höfeordnung gilt. Die Höfeordnung ist ein bundesgesetzliches Anerbenrecht, das nur für diese vier Bundesländer gilt. (de)
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- Ein Hof im Sinne der Höfeordnung (HöfeO) ist ein in den Ländern der früheren Britischen Besatzungszone, nämlich in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein gelegener landwirtschaftlicher Betrieb, für den die Höfeordnung gilt. Die Höfeordnung ist ein bundesgesetzliches Anerbenrecht, das nur für diese vier Bundesländer gilt. (de)
- Ein Hof im Sinne der Höfeordnung (HöfeO) ist ein in den Ländern der früheren Britischen Besatzungszone, nämlich in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein gelegener landwirtschaftlicher Betrieb, für den die Höfeordnung gilt. Die Höfeordnung ist ein bundesgesetzliches Anerbenrecht, das nur für diese vier Bundesländer gilt. (de)
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- Hof (Höfeordnung) (de)
- Hof (Höfeordnung) (de)
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