Als Hindenburg-Amnestie werden mehrere Generalamnestien für politische Straftaten im Deutschen Reich in den Jahren 1925, 1928, 1932 und 1934 bezeichnet. Am häufigsten bezieht der Begriff sich dabei auf die Amnestie von 1925, die die weitaus umfangreichste der vier war. Diese Strafverschonungserlasse sind nach dem 1925 neugewählten Reichspräsidenten Paul von Hindenburg benannt und zählen neben der Kapp-Amnestie, der Rathenau-Amnestie u.a. in die Reihe der großen „Reichsamnestien“ der Weimarer Republik.

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  • Als Hindenburg-Amnestie werden mehrere Generalamnestien für politische Straftaten im Deutschen Reich in den Jahren 1925, 1928, 1932 und 1934 bezeichnet. Am häufigsten bezieht der Begriff sich dabei auf die Amnestie von 1925, die die weitaus umfangreichste der vier war. Diese Strafverschonungserlasse sind nach dem 1925 neugewählten Reichspräsidenten Paul von Hindenburg benannt und zählen neben der Kapp-Amnestie, der Rathenau-Amnestie u.a. in die Reihe der großen „Reichsamnestien“ der Weimarer Republik. (de)
  • Als Hindenburg-Amnestie werden mehrere Generalamnestien für politische Straftaten im Deutschen Reich in den Jahren 1925, 1928, 1932 und 1934 bezeichnet. Am häufigsten bezieht der Begriff sich dabei auf die Amnestie von 1925, die die weitaus umfangreichste der vier war. Diese Strafverschonungserlasse sind nach dem 1925 neugewählten Reichspräsidenten Paul von Hindenburg benannt und zählen neben der Kapp-Amnestie, der Rathenau-Amnestie u.a. in die Reihe der großen „Reichsamnestien“ der Weimarer Republik. (de)
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  • Als Hindenburg-Amnestie werden mehrere Generalamnestien für politische Straftaten im Deutschen Reich in den Jahren 1925, 1928, 1932 und 1934 bezeichnet. Am häufigsten bezieht der Begriff sich dabei auf die Amnestie von 1925, die die weitaus umfangreichste der vier war. Diese Strafverschonungserlasse sind nach dem 1925 neugewählten Reichspräsidenten Paul von Hindenburg benannt und zählen neben der Kapp-Amnestie, der Rathenau-Amnestie u.a. in die Reihe der großen „Reichsamnestien“ der Weimarer Republik. (de)
  • Als Hindenburg-Amnestie werden mehrere Generalamnestien für politische Straftaten im Deutschen Reich in den Jahren 1925, 1928, 1932 und 1934 bezeichnet. Am häufigsten bezieht der Begriff sich dabei auf die Amnestie von 1925, die die weitaus umfangreichste der vier war. Diese Strafverschonungserlasse sind nach dem 1925 neugewählten Reichspräsidenten Paul von Hindenburg benannt und zählen neben der Kapp-Amnestie, der Rathenau-Amnestie u.a. in die Reihe der großen „Reichsamnestien“ der Weimarer Republik. (de)
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  • Hindenburg-Amnestie (de)
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