Ein Waldbestand wird hiebsreif, wenn sich sein mittleres Bestandsalter bis auf 20 Jahre der geplanten Umtriebzeit genährt hat (U − 20 Jahre). Bewertungstechnisch wird der Abtriebswert ermittelt.

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  • Ein Waldbestand wird hiebsreif, wenn sich sein mittleres Bestandsalter bis auf 20 Jahre der geplanten Umtriebzeit genährt hat (U − 20 Jahre). Bewertungstechnisch wird der Abtriebswert ermittelt. (de)
  • Ein Waldbestand wird hiebsreif, wenn sich sein mittleres Bestandsalter bis auf 20 Jahre der geplanten Umtriebzeit genährt hat (U − 20 Jahre). Bewertungstechnisch wird der Abtriebswert ermittelt. (de)
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  • Ein Waldbestand wird hiebsreif, wenn sich sein mittleres Bestandsalter bis auf 20 Jahre der geplanten Umtriebzeit genährt hat (U − 20 Jahre). Bewertungstechnisch wird der Abtriebswert ermittelt. (de)
  • Ein Waldbestand wird hiebsreif, wenn sich sein mittleres Bestandsalter bis auf 20 Jahre der geplanten Umtriebzeit genährt hat (U − 20 Jahre). Bewertungstechnisch wird der Abtriebswert ermittelt. (de)
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  • Hiebsunreife (de)
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