Hessen-Marburg war eine kurzlebige Landgrafschaft, die 1567 aus der Landgrafschaft Hessen hervorging. Landgraf Philipp I. von Hessen verfügte testamentarisch die Aufteilung seines Erbes unter den vier Söhnen aus erster Ehe. Sein zweitgeborener Sohn Ludwig IV. erhielt mit Oberhessen, dem so genannten „Land an der Lahn“, etwa ein Viertel der Landgrafschaft. Er residierte in Marburg und begründete somit die Linie Hessen-Marburg des Hessischen Fürstenhauses, die jedoch mit seinem Tod im Jahre 1604 bereits wieder erlosch.

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  • Hessen-Marburg war eine kurzlebige Landgrafschaft, die 1567 aus der Landgrafschaft Hessen hervorging. Landgraf Philipp I. von Hessen verfügte testamentarisch die Aufteilung seines Erbes unter den vier Söhnen aus erster Ehe. Sein zweitgeborener Sohn Ludwig IV. erhielt mit Oberhessen, dem so genannten „Land an der Lahn“, etwa ein Viertel der Landgrafschaft. Er residierte in Marburg und begründete somit die Linie Hessen-Marburg des Hessischen Fürstenhauses, die jedoch mit seinem Tod im Jahre 1604 bereits wieder erlosch. Ludwig IV. konnte sein Herrschaftsgebiet durch Erbe und Ankauf erheblich erweitern. Bis 1599 kamen die Herrschaft Itter, die fehlenden Anteile der Gemeinschaft Bingenheim (ohne Reichelsheim) und der Stadt Butzbach, Stadt und Amt Lißberg und Ullrichstein, das Gericht Lollar, die Dörfer Heuchelheim, Rodheim, Fellingshausen und Großen-Linden hinzu. Des Weiteren Rosenthal (Hessen), Battenberg (Eder), Mellnau und die Hälfte von Wetter (Hessen), ferner die Dörfer Moischeid, Winterscheid, Lischeid und Heimbach des Amtes Schönstein sowie die Ganerbschaft des Busecker Tals. (de)
  • Hessen-Marburg war eine kurzlebige Landgrafschaft, die 1567 aus der Landgrafschaft Hessen hervorging. Landgraf Philipp I. von Hessen verfügte testamentarisch die Aufteilung seines Erbes unter den vier Söhnen aus erster Ehe. Sein zweitgeborener Sohn Ludwig IV. erhielt mit Oberhessen, dem so genannten „Land an der Lahn“, etwa ein Viertel der Landgrafschaft. Er residierte in Marburg und begründete somit die Linie Hessen-Marburg des Hessischen Fürstenhauses, die jedoch mit seinem Tod im Jahre 1604 bereits wieder erlosch. Ludwig IV. konnte sein Herrschaftsgebiet durch Erbe und Ankauf erheblich erweitern. Bis 1599 kamen die Herrschaft Itter, die fehlenden Anteile der Gemeinschaft Bingenheim (ohne Reichelsheim) und der Stadt Butzbach, Stadt und Amt Lißberg und Ullrichstein, das Gericht Lollar, die Dörfer Heuchelheim, Rodheim, Fellingshausen und Großen-Linden hinzu. Des Weiteren Rosenthal (Hessen), Battenberg (Eder), Mellnau und die Hälfte von Wetter (Hessen), ferner die Dörfer Moischeid, Winterscheid, Lischeid und Heimbach des Amtes Schönstein sowie die Ganerbschaft des Busecker Tals. (de)
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  • Hessen-Marburg war eine kurzlebige Landgrafschaft, die 1567 aus der Landgrafschaft Hessen hervorging. Landgraf Philipp I. von Hessen verfügte testamentarisch die Aufteilung seines Erbes unter den vier Söhnen aus erster Ehe. Sein zweitgeborener Sohn Ludwig IV. erhielt mit Oberhessen, dem so genannten „Land an der Lahn“, etwa ein Viertel der Landgrafschaft. Er residierte in Marburg und begründete somit die Linie Hessen-Marburg des Hessischen Fürstenhauses, die jedoch mit seinem Tod im Jahre 1604 bereits wieder erlosch. (de)
  • Hessen-Marburg war eine kurzlebige Landgrafschaft, die 1567 aus der Landgrafschaft Hessen hervorging. Landgraf Philipp I. von Hessen verfügte testamentarisch die Aufteilung seines Erbes unter den vier Söhnen aus erster Ehe. Sein zweitgeborener Sohn Ludwig IV. erhielt mit Oberhessen, dem so genannten „Land an der Lahn“, etwa ein Viertel der Landgrafschaft. Er residierte in Marburg und begründete somit die Linie Hessen-Marburg des Hessischen Fürstenhauses, die jedoch mit seinem Tod im Jahre 1604 bereits wieder erlosch. (de)
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  • Hessen-Marburg (de)
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