Herbord von Raven (* unbekannt; † vor 1287) erster Stadtschulze von Neubrandenburg. Herbord (früher falsch latinisiert: Alborus), Ritter und Lehnsmann des Markgrafen Johann I. von Brandenburg, tritt erstmals in die schriftliche Überlieferung ein, als der Markgraf am 4. Januar 1248 in Spandau den Stiftungsbrief für die Stadt Neubrandenburg (civitatem nostram Brandenborg novam - zu deutsch: Unserer neuen Stadt Brandenburg) ausstellte und "Nos Herbordo" zum Lokator bestellte, der mit besonderen Privilegien ausgestattet erster Schulze der neu gegründeten Stadt wurde.

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  • Herbord von Raven (* unbekannt; † vor 1287) erster Stadtschulze von Neubrandenburg. Herbord (früher falsch latinisiert: Alborus), Ritter und Lehnsmann des Markgrafen Johann I. von Brandenburg, tritt erstmals in die schriftliche Überlieferung ein, als der Markgraf am 4. Januar 1248 in Spandau den Stiftungsbrief für die Stadt Neubrandenburg (civitatem nostram Brandenborg novam - zu deutsch: Unserer neuen Stadt Brandenburg) ausstellte und "Nos Herbordo" zum Lokator bestellte, der mit besonderen Privilegien ausgestattet erster Schulze der neu gegründeten Stadt wurde. Nach einer unsicheren Überlieferung von 1602 soll er dem uradligen Geschlecht Raven angehört haben. Sein Name ist seither als Herbord von Raven in die Stadtgeschichte eingeführt Das Neubrandenburger Stadtschulzenamt wurde nach seinem vor 1287 erfolgten Tod noch einige Zeit unter seinen Nachkommen vererbt. Das (vermeintliche) Wohnhaus im ältesten Teil der Stadt (Friedländer Straße) wurde später als St. Nikolaikirche genutzt und verfiel nach dem Dreißigjährigen Krieg. (de)
  • Herbord von Raven (* unbekannt; † vor 1287) erster Stadtschulze von Neubrandenburg. Herbord (früher falsch latinisiert: Alborus), Ritter und Lehnsmann des Markgrafen Johann I. von Brandenburg, tritt erstmals in die schriftliche Überlieferung ein, als der Markgraf am 4. Januar 1248 in Spandau den Stiftungsbrief für die Stadt Neubrandenburg (civitatem nostram Brandenborg novam - zu deutsch: Unserer neuen Stadt Brandenburg) ausstellte und "Nos Herbordo" zum Lokator bestellte, der mit besonderen Privilegien ausgestattet erster Schulze der neu gegründeten Stadt wurde. Nach einer unsicheren Überlieferung von 1602 soll er dem uradligen Geschlecht Raven angehört haben. Sein Name ist seither als Herbord von Raven in die Stadtgeschichte eingeführt Das Neubrandenburger Stadtschulzenamt wurde nach seinem vor 1287 erfolgten Tod noch einige Zeit unter seinen Nachkommen vererbt. Das (vermeintliche) Wohnhaus im ältesten Teil der Stadt (Friedländer Straße) wurde später als St. Nikolaikirche genutzt und verfiel nach dem Dreißigjährigen Krieg. (de)
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  • Herbord von Raven (* unbekannt; † vor 1287) erster Stadtschulze von Neubrandenburg. Herbord (früher falsch latinisiert: Alborus), Ritter und Lehnsmann des Markgrafen Johann I. von Brandenburg, tritt erstmals in die schriftliche Überlieferung ein, als der Markgraf am 4. Januar 1248 in Spandau den Stiftungsbrief für die Stadt Neubrandenburg (civitatem nostram Brandenborg novam - zu deutsch: Unserer neuen Stadt Brandenburg) ausstellte und "Nos Herbordo" zum Lokator bestellte, der mit besonderen Privilegien ausgestattet erster Schulze der neu gegründeten Stadt wurde. (de)
  • Herbord von Raven (* unbekannt; † vor 1287) erster Stadtschulze von Neubrandenburg. Herbord (früher falsch latinisiert: Alborus), Ritter und Lehnsmann des Markgrafen Johann I. von Brandenburg, tritt erstmals in die schriftliche Überlieferung ein, als der Markgraf am 4. Januar 1248 in Spandau den Stiftungsbrief für die Stadt Neubrandenburg (civitatem nostram Brandenborg novam - zu deutsch: Unserer neuen Stadt Brandenburg) ausstellte und "Nos Herbordo" zum Lokator bestellte, der mit besonderen Privilegien ausgestattet erster Schulze der neu gegründeten Stadt wurde. (de)
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  • Herbord von Raven (de)
  • Herbord von Raven (de)
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  • Herbord (de)
  • Herbord
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  • Alborus (falsche Namensform) (de)
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