Heinrich Amadeus Wolff (* 25. Juni 1965 in Heidelberg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Nach seinem Abitur 1985 in Darmstadt auf dem Ludwig-Georgs-Gymnasium studierte Wolff von 1985 bis 1990 Rechtswissenschaften an den Universitäten Regensburg, Tübingen, Bonn, Freiburg und Heidelberg. Von 1990 bis 1993 war er als Hilfskraft bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter auf geteilter Stelle bei Eberhard Schmidt-Aßmann in Heidelberg tätig. Seine Staatsexamina legte er 1991 in Heidelberg und 1994 in Stuttgart ab.

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  • Heinrich Amadeus Wolff (* 25. Juni 1965 in Heidelberg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Nach seinem Abitur 1985 in Darmstadt auf dem Ludwig-Georgs-Gymnasium studierte Wolff von 1985 bis 1990 Rechtswissenschaften an den Universitäten Regensburg, Tübingen, Bonn, Freiburg und Heidelberg. Von 1990 bis 1993 war er als Hilfskraft bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter auf geteilter Stelle bei Eberhard Schmidt-Aßmann in Heidelberg tätig. Seine Staatsexamina legte er 1991 in Heidelberg und 1994 in Stuttgart ab. Ab 1994 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht bei Richter Paul Kirchhof tätig, zudem war er von 1994 bis 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. Assistent bei Helmut Quaritsch an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. 1996 promovierte er dort auch zum Dr. rer. publ. (Doktor der Verwaltungswissenschaften). Danach war er von 1996 bis 1998 als Lehrbeauftragter an der DHV Speyer tätig. 1998 erfolgte seine Habilitation für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht, ebenfalls an der DHV Speyer. Von 1998 bis 2000 war Wolff beim Bundesministerium des Innern tätig. Nach einem Lehrauftrag an der Universität Potsdam im Wintersemester 1998/99 war er von 2000 bis 2006 Universitätsprofessor (C 3) an der LMU München. Von Wintersemester 2006/07 bis zum Wintersemester 2013/14 hatte er den Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht und Verfassungsgeschichte (W 3) an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) inne. Seit dem Sommersemester 2014 ist er Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, Recht der Umwelt, Technik und Information an der Universität Bayreuth. Nach seiner eigenen Präsentation liegen seine Forschungsinteressen auf der ganzen Breite des Öffentlichen Rechts, mitsamt den inter- und supranationalen Verflechtungen. Wesentliches allgemeines Kennzeichen seiner Forschung sind danach das Bemühen um (a) die Wahrung der Einheit der Rechtsordnung, (b) die Betonung der Rechtsdogmatik als Bedingung des Freiheitsauftrags des Rechts, (c) die Trennung der juristischen von der rechtspolitischen Argumentation, (d) die Verbindung von Theorie und Praxis und (e) die Betonung des Rechts als Orientierungsmaßstab für eigenverantwortliches Handeln. Thematisch finden sich gewisse Akkumulationen in den Bereichen (a) des Verfassungsrechts von Bund- und Ländern, (b) des Allgemeinen Verwaltungsrechts und Verwaltungsprozessrechts, (c) des Planungs-, Umwelt- und Technikrechts, (d) des Sicherheitsrechts und (e) des öffentlichen Dienstrechts. Wolff weist zahlreiche Publikationen in den genannten Bereichen auf und ist zudem als Gutachter und Prozessvertreter für den Bund, die Länder und Interessenverbände tätig. (de)
  • Heinrich Amadeus Wolff (* 25. Juni 1965 in Heidelberg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Nach seinem Abitur 1985 in Darmstadt auf dem Ludwig-Georgs-Gymnasium studierte Wolff von 1985 bis 1990 Rechtswissenschaften an den Universitäten Regensburg, Tübingen, Bonn, Freiburg und Heidelberg. Von 1990 bis 1993 war er als Hilfskraft bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter auf geteilter Stelle bei Eberhard Schmidt-Aßmann in Heidelberg tätig. Seine Staatsexamina legte er 1991 in Heidelberg und 1994 in Stuttgart ab. Ab 1994 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht bei Richter Paul Kirchhof tätig, zudem war er von 1994 bis 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. Assistent bei Helmut Quaritsch an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. 1996 promovierte er dort auch zum Dr. rer. publ. (Doktor der Verwaltungswissenschaften). Danach war er von 1996 bis 1998 als Lehrbeauftragter an der DHV Speyer tätig. 1998 erfolgte seine Habilitation für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht, ebenfalls an der DHV Speyer. Von 1998 bis 2000 war Wolff beim Bundesministerium des Innern tätig. Nach einem Lehrauftrag an der Universität Potsdam im Wintersemester 1998/99 war er von 2000 bis 2006 Universitätsprofessor (C 3) an der LMU München. Von Wintersemester 2006/07 bis zum Wintersemester 2013/14 hatte er den Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht und Verfassungsgeschichte (W 3) an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) inne. Seit dem Sommersemester 2014 ist er Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, Recht der Umwelt, Technik und Information an der Universität Bayreuth. Nach seiner eigenen Präsentation liegen seine Forschungsinteressen auf der ganzen Breite des Öffentlichen Rechts, mitsamt den inter- und supranationalen Verflechtungen. Wesentliches allgemeines Kennzeichen seiner Forschung sind danach das Bemühen um (a) die Wahrung der Einheit der Rechtsordnung, (b) die Betonung der Rechtsdogmatik als Bedingung des Freiheitsauftrags des Rechts, (c) die Trennung der juristischen von der rechtspolitischen Argumentation, (d) die Verbindung von Theorie und Praxis und (e) die Betonung des Rechts als Orientierungsmaßstab für eigenverantwortliches Handeln. Thematisch finden sich gewisse Akkumulationen in den Bereichen (a) des Verfassungsrechts von Bund- und Ländern, (b) des Allgemeinen Verwaltungsrechts und Verwaltungsprozessrechts, (c) des Planungs-, Umwelt- und Technikrechts, (d) des Sicherheitsrechts und (e) des öffentlichen Dienstrechts. Wolff weist zahlreiche Publikationen in den genannten Bereichen auf und ist zudem als Gutachter und Prozessvertreter für den Bund, die Länder und Interessenverbände tätig. (de)
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