Das Heimkehrergesetz ist ein am 19. Juni 1950 für die Bundesrepublik Deutschland erlassenes Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (HkG), das am 20. Dezember 1991 vom Deutschen Bundestag aufgehoben wurde. Ziel dieses Gesetzes war die Förderung der Wiedereingliederung der Heimkehrer nach dem 1. Januar 1947. So wurden in dem Gesetz der Fortbestand von Arbeitsverhältnissen und der Anspruch auf Arbeitslosengeld geregelt.

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  • Das Heimkehrergesetz ist ein am 19. Juni 1950 für die Bundesrepublik Deutschland erlassenes Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (HkG), das am 20. Dezember 1991 vom Deutschen Bundestag aufgehoben wurde. Ziel dieses Gesetzes war die Förderung der Wiedereingliederung der Heimkehrer nach dem 1. Januar 1947. So wurden in dem Gesetz der Fortbestand von Arbeitsverhältnissen und der Anspruch auf Arbeitslosengeld geregelt. Heimkehrer im Sinne des Gesetzes waren Deutsche, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem militärischen Verband in Kriegsgefangenschaft geraten, nach dem 8. Mai 1945 entlassen und nach dieser Entlassung binnen zwei Monaten in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (alte Bundesländer) zurückgekehrt waren. (de)
  • Das Heimkehrergesetz ist ein am 19. Juni 1950 für die Bundesrepublik Deutschland erlassenes Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (HkG), das am 20. Dezember 1991 vom Deutschen Bundestag aufgehoben wurde. Ziel dieses Gesetzes war die Förderung der Wiedereingliederung der Heimkehrer nach dem 1. Januar 1947. So wurden in dem Gesetz der Fortbestand von Arbeitsverhältnissen und der Anspruch auf Arbeitslosengeld geregelt. Heimkehrer im Sinne des Gesetzes waren Deutsche, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem militärischen Verband in Kriegsgefangenschaft geraten, nach dem 8. Mai 1945 entlassen und nach dieser Entlassung binnen zwei Monaten in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (alte Bundesländer) zurückgekehrt waren. (de)
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  • HkG
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  • 1950-06-19 (xsd:date)
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  • 1950-04-01 (xsd:date)
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  • 1990-09-29 (xsd:date)
prop-de:kurztitel
  • Heimkehrergesetz
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  • Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet E Abschnitt II Nr. 5 Einigungsvertrag vom 31. August 1990 in Verbindung mit Art. 1 G vom 23. September 1990
prop-de:rechtsmaterie
  • Heimkehrerrecht, Sozialrecht
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  • Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer
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  • Das Heimkehrergesetz ist ein am 19. Juni 1950 für die Bundesrepublik Deutschland erlassenes Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (HkG), das am 20. Dezember 1991 vom Deutschen Bundestag aufgehoben wurde. Ziel dieses Gesetzes war die Förderung der Wiedereingliederung der Heimkehrer nach dem 1. Januar 1947. So wurden in dem Gesetz der Fortbestand von Arbeitsverhältnissen und der Anspruch auf Arbeitslosengeld geregelt. (de)
  • Das Heimkehrergesetz ist ein am 19. Juni 1950 für die Bundesrepublik Deutschland erlassenes Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (HkG), das am 20. Dezember 1991 vom Deutschen Bundestag aufgehoben wurde. Ziel dieses Gesetzes war die Förderung der Wiedereingliederung der Heimkehrer nach dem 1. Januar 1947. So wurden in dem Gesetz der Fortbestand von Arbeitsverhältnissen und der Anspruch auf Arbeitslosengeld geregelt. (de)
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  • Heimkehrergesetz (de)
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