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- Heimatpfleger sind meist ehrenamtlich tätige und von offizieller Seite bestellte Personen, die sich für die Heimatpflege und ähnlichen Bereichen in ihrem zuständigen Gebiet engagieren. Sie beraten und unterstützen Landkreise und kreisfreie Städte, Gemeinden, Museen, Vereine, Schulen, Kirche und Privatpersonen. Sie können Mitglied von Fachausschüssen der öffentlichen Verwaltungen sein und leiten häufig selbst einen Heimatverein. Den Begriff Heimatpfleger hat Otto Merkt etabliert. Es wird allgemein zwischen hauptamtlich angestellten Bezirksheimatpflegern und ehrenamtlichen Kreisheimatpflegern, Stadt- oder Ortsheimatpflegern differenziert. Dabei unterscheiden sich die jeweiligen Richtlinien für Heimatpfleger je nach Bundesland. (de)
- Heimatpfleger sind meist ehrenamtlich tätige und von offizieller Seite bestellte Personen, die sich für die Heimatpflege und ähnlichen Bereichen in ihrem zuständigen Gebiet engagieren. Sie beraten und unterstützen Landkreise und kreisfreie Städte, Gemeinden, Museen, Vereine, Schulen, Kirche und Privatpersonen. Sie können Mitglied von Fachausschüssen der öffentlichen Verwaltungen sein und leiten häufig selbst einen Heimatverein. Den Begriff Heimatpfleger hat Otto Merkt etabliert. Es wird allgemein zwischen hauptamtlich angestellten Bezirksheimatpflegern und ehrenamtlichen Kreisheimatpflegern, Stadt- oder Ortsheimatpflegern differenziert. Dabei unterscheiden sich die jeweiligen Richtlinien für Heimatpfleger je nach Bundesland. (de)
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- Heimatpfleger sind meist ehrenamtlich tätige und von offizieller Seite bestellte Personen, die sich für die Heimatpflege und ähnlichen Bereichen in ihrem zuständigen Gebiet engagieren. Sie beraten und unterstützen Landkreise und kreisfreie Städte, Gemeinden, Museen, Vereine, Schulen, Kirche und Privatpersonen. Sie können Mitglied von Fachausschüssen der öffentlichen Verwaltungen sein und leiten häufig selbst einen Heimatverein. Den Begriff Heimatpfleger hat Otto Merkt etabliert. (de)
- Heimatpfleger sind meist ehrenamtlich tätige und von offizieller Seite bestellte Personen, die sich für die Heimatpflege und ähnlichen Bereichen in ihrem zuständigen Gebiet engagieren. Sie beraten und unterstützen Landkreise und kreisfreie Städte, Gemeinden, Museen, Vereine, Schulen, Kirche und Privatpersonen. Sie können Mitglied von Fachausschüssen der öffentlichen Verwaltungen sein und leiten häufig selbst einen Heimatverein. Den Begriff Heimatpfleger hat Otto Merkt etabliert. (de)
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- Heimatpfleger (de)
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