Heerbann (früher auch Heermannie, mhd. herban, ahd. heriban; mittellateinisch heribannus, französisch arrière-ban) war in der Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches das Aufgebot aller waffenfähigen freien Grundbesitzer zur Heerfahrt, d. h. zu einem Reichskrieg. Der ursprünglichen Wortbedeutung nach (ahd. bannan „gebieten“ oder „verbieten“, eigentlich „sprechen“) war der Heerbann ein „Aufruf“ des Königs oder Herzogs zum Kriegsdienst; siehe auch Königsbann.

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  • Heerbann (früher auch Heermannie, mhd. herban, ahd. heriban; mittellateinisch heribannus, französisch arrière-ban) war in der Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches das Aufgebot aller waffenfähigen freien Grundbesitzer zur Heerfahrt, d. h. zu einem Reichskrieg. Der ursprünglichen Wortbedeutung nach (ahd. bannan „gebieten“ oder „verbieten“, eigentlich „sprechen“) war der Heerbann ein „Aufruf“ des Königs oder Herzogs zum Kriegsdienst; siehe auch Königsbann. (de)
  • Heerbann (früher auch Heermannie, mhd. herban, ahd. heriban; mittellateinisch heribannus, französisch arrière-ban) war in der Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches das Aufgebot aller waffenfähigen freien Grundbesitzer zur Heerfahrt, d. h. zu einem Reichskrieg. Der ursprünglichen Wortbedeutung nach (ahd. bannan „gebieten“ oder „verbieten“, eigentlich „sprechen“) war der Heerbann ein „Aufruf“ des Königs oder Herzogs zum Kriegsdienst; siehe auch Königsbann. (de)
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  • Heerbann (früher auch Heermannie, mhd. herban, ahd. heriban; mittellateinisch heribannus, französisch arrière-ban) war in der Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches das Aufgebot aller waffenfähigen freien Grundbesitzer zur Heerfahrt, d. h. zu einem Reichskrieg. Der ursprünglichen Wortbedeutung nach (ahd. bannan „gebieten“ oder „verbieten“, eigentlich „sprechen“) war der Heerbann ein „Aufruf“ des Königs oder Herzogs zum Kriegsdienst; siehe auch Königsbann. (de)
  • Heerbann (früher auch Heermannie, mhd. herban, ahd. heriban; mittellateinisch heribannus, französisch arrière-ban) war in der Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches das Aufgebot aller waffenfähigen freien Grundbesitzer zur Heerfahrt, d. h. zu einem Reichskrieg. Der ursprünglichen Wortbedeutung nach (ahd. bannan „gebieten“ oder „verbieten“, eigentlich „sprechen“) war der Heerbann ein „Aufruf“ des Königs oder Herzogs zum Kriegsdienst; siehe auch Königsbann. (de)
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  • Heerbann (de)
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