Ein Havariebericht oder Havariegutachten (Surveyors report) ist eine differenzierte Dokumentation (Gutachten) zu Schadensereignissen im Transportwesen. Der Havariebericht dokumentiert: * das Schadensbild durch Darlegung der vorgefundenen Situation am Besichtigungsort, meistens unter Beifügung relevanten Bild-/Fotomaterials, Wiedergabe von Aussagen (Betroffene, Zeugen, Mitarbeiter usw.) und sonstiger relevanter Nachweise und Dokumente (Fracht-, Zoll-, Versicherungs-, Begleitpapiere). * den Schadensumfang durch Zählen, Messen, Wiegen, Wertermittlung und Möglichkeiten der Schadensminderung. * die Schadensursache, soweit sich diese ermitteln oder nachweisen lässt.

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  • Ein Havariebericht oder Havariegutachten (Surveyors report) ist eine differenzierte Dokumentation (Gutachten) zu Schadensereignissen im Transportwesen. Der Havariebericht dokumentiert: * das Schadensbild durch Darlegung der vorgefundenen Situation am Besichtigungsort, meistens unter Beifügung relevanten Bild-/Fotomaterials, Wiedergabe von Aussagen (Betroffene, Zeugen, Mitarbeiter usw.) und sonstiger relevanter Nachweise und Dokumente (Fracht-, Zoll-, Versicherungs-, Begleitpapiere). * den Schadensumfang durch Zählen, Messen, Wiegen, Wertermittlung und Möglichkeiten der Schadensminderung. * die Schadensursache, soweit sich diese ermitteln oder nachweisen lässt. Der Havariebericht wird vom Frachtführer (z. B. dem Kapitän oder Schiffsführer) und/oder einem externen Sachverständigen (Havariekommissar) – in diesem Fall meist Havariegutachten genannt – vorgelegt. (de)
  • Ein Havariebericht oder Havariegutachten (Surveyors report) ist eine differenzierte Dokumentation (Gutachten) zu Schadensereignissen im Transportwesen. Der Havariebericht dokumentiert: * das Schadensbild durch Darlegung der vorgefundenen Situation am Besichtigungsort, meistens unter Beifügung relevanten Bild-/Fotomaterials, Wiedergabe von Aussagen (Betroffene, Zeugen, Mitarbeiter usw.) und sonstiger relevanter Nachweise und Dokumente (Fracht-, Zoll-, Versicherungs-, Begleitpapiere). * den Schadensumfang durch Zählen, Messen, Wiegen, Wertermittlung und Möglichkeiten der Schadensminderung. * die Schadensursache, soweit sich diese ermitteln oder nachweisen lässt. Der Havariebericht wird vom Frachtführer (z. B. dem Kapitän oder Schiffsführer) und/oder einem externen Sachverständigen (Havariekommissar) – in diesem Fall meist Havariegutachten genannt – vorgelegt. (de)
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  • Ein Havariebericht oder Havariegutachten (Surveyors report) ist eine differenzierte Dokumentation (Gutachten) zu Schadensereignissen im Transportwesen. Der Havariebericht dokumentiert: * das Schadensbild durch Darlegung der vorgefundenen Situation am Besichtigungsort, meistens unter Beifügung relevanten Bild-/Fotomaterials, Wiedergabe von Aussagen (Betroffene, Zeugen, Mitarbeiter usw.) und sonstiger relevanter Nachweise und Dokumente (Fracht-, Zoll-, Versicherungs-, Begleitpapiere). * den Schadensumfang durch Zählen, Messen, Wiegen, Wertermittlung und Möglichkeiten der Schadensminderung. * die Schadensursache, soweit sich diese ermitteln oder nachweisen lässt. (de)
  • Ein Havariebericht oder Havariegutachten (Surveyors report) ist eine differenzierte Dokumentation (Gutachten) zu Schadensereignissen im Transportwesen. Der Havariebericht dokumentiert: * das Schadensbild durch Darlegung der vorgefundenen Situation am Besichtigungsort, meistens unter Beifügung relevanten Bild-/Fotomaterials, Wiedergabe von Aussagen (Betroffene, Zeugen, Mitarbeiter usw.) und sonstiger relevanter Nachweise und Dokumente (Fracht-, Zoll-, Versicherungs-, Begleitpapiere). * den Schadensumfang durch Zählen, Messen, Wiegen, Wertermittlung und Möglichkeiten der Schadensminderung. * die Schadensursache, soweit sich diese ermitteln oder nachweisen lässt. (de)
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  • Havariebericht (de)
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