Der Haushaltsausschuss ist ein ständiger Parlamentsausschuss, der für die Beratungen des Haushaltsgesetzes und für die Überwachung (parlamentarische Kontrolle) des Haushaltsvollzugs zuständig ist. In der Bundesrepublik Deutschland haben sowohl der Bundestag als auch alle Landtage einen Haushaltsausschuss (zum Teil wie in Baden-Württemberg auch unter der Bezeichnung „Finanzausschuss“) eingerichtet. Der Haushaltsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin führt die Bezeichnung Hauptausschuss. Im Bundesrat nimmt der Finanzausschuss die Funktion des Haushaltsausschusses wahr. Für den Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments siehe Haushaltsausschuss (Europäisches Parlament).

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  • Der Haushaltsausschuss ist ein ständiger Parlamentsausschuss, der für die Beratungen des Haushaltsgesetzes und für die Überwachung (parlamentarische Kontrolle) des Haushaltsvollzugs zuständig ist. In der Bundesrepublik Deutschland haben sowohl der Bundestag als auch alle Landtage einen Haushaltsausschuss (zum Teil wie in Baden-Württemberg auch unter der Bezeichnung „Finanzausschuss“) eingerichtet. Der Haushaltsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin führt die Bezeichnung Hauptausschuss. Im Bundesrat nimmt der Finanzausschuss die Funktion des Haushaltsausschusses wahr. Für den Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments siehe Haushaltsausschuss (Europäisches Parlament). (de)
  • Der Haushaltsausschuss ist ein ständiger Parlamentsausschuss, der für die Beratungen des Haushaltsgesetzes und für die Überwachung (parlamentarische Kontrolle) des Haushaltsvollzugs zuständig ist. In der Bundesrepublik Deutschland haben sowohl der Bundestag als auch alle Landtage einen Haushaltsausschuss (zum Teil wie in Baden-Württemberg auch unter der Bezeichnung „Finanzausschuss“) eingerichtet. Der Haushaltsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin führt die Bezeichnung Hauptausschuss. Im Bundesrat nimmt der Finanzausschuss die Funktion des Haushaltsausschusses wahr. Für den Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments siehe Haushaltsausschuss (Europäisches Parlament). (de)
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  • Der Haushaltsausschuss ist ein ständiger Parlamentsausschuss, der für die Beratungen des Haushaltsgesetzes und für die Überwachung (parlamentarische Kontrolle) des Haushaltsvollzugs zuständig ist. In der Bundesrepublik Deutschland haben sowohl der Bundestag als auch alle Landtage einen Haushaltsausschuss (zum Teil wie in Baden-Württemberg auch unter der Bezeichnung „Finanzausschuss“) eingerichtet. Der Haushaltsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin führt die Bezeichnung Hauptausschuss. Im Bundesrat nimmt der Finanzausschuss die Funktion des Haushaltsausschusses wahr. Für den Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments siehe Haushaltsausschuss (Europäisches Parlament). (de)
  • Der Haushaltsausschuss ist ein ständiger Parlamentsausschuss, der für die Beratungen des Haushaltsgesetzes und für die Überwachung (parlamentarische Kontrolle) des Haushaltsvollzugs zuständig ist. In der Bundesrepublik Deutschland haben sowohl der Bundestag als auch alle Landtage einen Haushaltsausschuss (zum Teil wie in Baden-Württemberg auch unter der Bezeichnung „Finanzausschuss“) eingerichtet. Der Haushaltsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin führt die Bezeichnung Hauptausschuss. Im Bundesrat nimmt der Finanzausschuss die Funktion des Haushaltsausschusses wahr. Für den Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments siehe Haushaltsausschuss (Europäisches Parlament). (de)
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  • Haushaltsausschuss (de)
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