Als Hausgeld werden umgangssprachlich die Vorauszahlungen der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums bezeichnet. Diese werden aufgrund eines Wirtschaftsplanes als in der Regel monatliche Vorschüsse individuell für die einzelnen Wohnungseigentümer festgesetzt. Sie decken z. B. die laufenden Kosten für Hausmeister, Treppenhaus- und Gartenpflege, Hausstrom, Telekommunikationseinrichtungen (z. B. Kabelanschluss), Heizung, Abfallentsorgung, Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, Wohngebäudeversicherung, Bankkontoführung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums.

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  • Als Hausgeld werden umgangssprachlich die Vorauszahlungen der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums bezeichnet. Diese werden aufgrund eines Wirtschaftsplanes als in der Regel monatliche Vorschüsse individuell für die einzelnen Wohnungseigentümer festgesetzt. Sie decken z. B. die laufenden Kosten für Hausmeister, Treppenhaus- und Gartenpflege, Hausstrom, Telekommunikationseinrichtungen (z. B. Kabelanschluss), Heizung, Abfallentsorgung, Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, Wohngebäudeversicherung, Bankkontoführung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Da der Begriff weder gesetzlich geregelt noch anderweitig definiert ist, gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob er auch die ebenfalls aufgrund des Wirtschaftsplans regelmäßig zu leistenden Beiträge zur Bildung der Instandhaltungsrücklage umfasst. Früher wäre dies selbstverständlich bejaht worden, doch seit der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat, dass die Zuführungen zur Rücklage nicht als Kostenposition anzusehen und in der Abrechnung aufzuführen sind, sondern allen Eigentümern neben der eigentlichen Abrechnung auch eine Rücklagenentwicklung mit einer Aufstellung geleisteter und vor allem evtl. nicht geleisteter Rücklagenbeiträge vorzulegen ist, unterscheiden die Verwalter und die von ihnen genutzten Hausverwaltungsprogramme die beiden Bestandteile der regelmäßigen Eigentümerzahlungen gerne mit den Begriffen "Hausgeld" und "Rücklage". Das Hausgeld ist von Alter, Größe, Zustand, Ausstattung (Schwimmbäder etc.) und Region der Immobilie abhängig. Laut Hausgeld-Kostenspiegel lag es 2006 in Deutschland im Mittel bei 2,60 € pro m² pro Monat. In einigen Gegenden wird an Stelle von "Hausgeld" auch der Begriff "Wohngeld" benutzt, der allerdings abzulehnen ist, da Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz eine staatliche Zuschussleistung zu den Wohnungskosten bezeichnet. (de)
  • Als Hausgeld werden umgangssprachlich die Vorauszahlungen der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums bezeichnet. Diese werden aufgrund eines Wirtschaftsplanes als in der Regel monatliche Vorschüsse individuell für die einzelnen Wohnungseigentümer festgesetzt. Sie decken z. B. die laufenden Kosten für Hausmeister, Treppenhaus- und Gartenpflege, Hausstrom, Telekommunikationseinrichtungen (z. B. Kabelanschluss), Heizung, Abfallentsorgung, Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, Wohngebäudeversicherung, Bankkontoführung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Da der Begriff weder gesetzlich geregelt noch anderweitig definiert ist, gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob er auch die ebenfalls aufgrund des Wirtschaftsplans regelmäßig zu leistenden Beiträge zur Bildung der Instandhaltungsrücklage umfasst. Früher wäre dies selbstverständlich bejaht worden, doch seit der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat, dass die Zuführungen zur Rücklage nicht als Kostenposition anzusehen und in der Abrechnung aufzuführen sind, sondern allen Eigentümern neben der eigentlichen Abrechnung auch eine Rücklagenentwicklung mit einer Aufstellung geleisteter und vor allem evtl. nicht geleisteter Rücklagenbeiträge vorzulegen ist, unterscheiden die Verwalter und die von ihnen genutzten Hausverwaltungsprogramme die beiden Bestandteile der regelmäßigen Eigentümerzahlungen gerne mit den Begriffen "Hausgeld" und "Rücklage". Das Hausgeld ist von Alter, Größe, Zustand, Ausstattung (Schwimmbäder etc.) und Region der Immobilie abhängig. Laut Hausgeld-Kostenspiegel lag es 2006 in Deutschland im Mittel bei 2,60 € pro m² pro Monat. In einigen Gegenden wird an Stelle von "Hausgeld" auch der Begriff "Wohngeld" benutzt, der allerdings abzulehnen ist, da Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz eine staatliche Zuschussleistung zu den Wohnungskosten bezeichnet. (de)
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  • Als Hausgeld werden umgangssprachlich die Vorauszahlungen der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums bezeichnet. Diese werden aufgrund eines Wirtschaftsplanes als in der Regel monatliche Vorschüsse individuell für die einzelnen Wohnungseigentümer festgesetzt. Sie decken z. B. die laufenden Kosten für Hausmeister, Treppenhaus- und Gartenpflege, Hausstrom, Telekommunikationseinrichtungen (z. B. Kabelanschluss), Heizung, Abfallentsorgung, Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, Wohngebäudeversicherung, Bankkontoführung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. (de)
  • Als Hausgeld werden umgangssprachlich die Vorauszahlungen der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums bezeichnet. Diese werden aufgrund eines Wirtschaftsplanes als in der Regel monatliche Vorschüsse individuell für die einzelnen Wohnungseigentümer festgesetzt. Sie decken z. B. die laufenden Kosten für Hausmeister, Treppenhaus- und Gartenpflege, Hausstrom, Telekommunikationseinrichtungen (z. B. Kabelanschluss), Heizung, Abfallentsorgung, Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, Wohngebäudeversicherung, Bankkontoführung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. (de)
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  • Hausgeld (Wohnungseigentum) (de)
  • Hausgeld (Wohnungseigentum) (de)
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