Die Untersuchungen von Eisenbahnfahrzeugen, umgangssprachlich als Hauptuntersuchung bezeichnet, sind in Deutschland unter Anderem durch die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vorgeschrieben. In § 32 wird gefordert, dass vor der ersten Inbetriebnahme jedes Eisenbahnfahrzeug eine Abnahmeuntersuchung durchlaufen muss, mit der der betriebssichere Zustand kontrolliert und dokumentiert werden soll. Dabei sind alle mit der Herstellung des Schienenfahrzeuges verbundenen Dokumente, wie Konstruktionszeichnungen, Berechnungen, Materialnachweise, Fertigungs- und Prüfprotokolle etc. vorzulegen. Alle 6 Jahre müssen Eisenbahnfahrzeuge planmäßig wiederkehrend untersucht werden. Diese Frist darf, je nach Zustand des betreffenden Fahrzeuges mehrmals, pro Verlängerung bis zu ein Jahr, auf maximal acht

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  • Die Untersuchungen von Eisenbahnfahrzeugen, umgangssprachlich als Hauptuntersuchung bezeichnet, sind in Deutschland unter Anderem durch die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vorgeschrieben. In § 32 wird gefordert, dass vor der ersten Inbetriebnahme jedes Eisenbahnfahrzeug eine Abnahmeuntersuchung durchlaufen muss, mit der der betriebssichere Zustand kontrolliert und dokumentiert werden soll. Dabei sind alle mit der Herstellung des Schienenfahrzeuges verbundenen Dokumente, wie Konstruktionszeichnungen, Berechnungen, Materialnachweise, Fertigungs- und Prüfprotokolle etc. vorzulegen. Alle 6 Jahre müssen Eisenbahnfahrzeuge planmäßig wiederkehrend untersucht werden. Diese Frist darf, je nach Zustand des betreffenden Fahrzeuges mehrmals, pro Verlängerung bis zu ein Jahr, auf maximal acht Jahre verlängert werden. Wiederkehrende Untersuchungen an Schienenfahrzeugen werden in Deutschland überwiegend in den Werkstätten der Bahnbetriebe oder der Fahrzeughersteller durchgeführt. Es gibt auch einige Unternehmen, die sich auf die Aufarbeitung und Untersuchung von Fahrzeugen spezialisiert haben. Obligatorisch bei solchen Untersuchungen sind die Durchführung einer großen Bremsrevision (BR 3), das Vermessen des/der Fahrzeugrahmen(s), die Untersuchung der Radsätze und deren Lager sowie die Untersuchung der Zug- und Stoßeinrichtungen. Den Umfang der Untersuchung legt der für das zu untersuchende Schienenfahrzeug zuständige Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) fest. Er verantwortet auch diese Arbeiten. Bei der Hauptuntersuchung werden dabei die Fahrzeuge in ihre Hauptbaugruppen zerlegt und diese einzeln – entsprechend den gültigen Regelwerken – auf einen betriebssicheren Zustand überprüft. Damit verbunden – und ökonomisch sinnvoll – ist meist eine vorbeugende Instandsetzung der Hauptverschleißteile zur Gewährleistung ihrer Standzeit für die Dauer der nächsten Untersuchungsperiode. (de)
  • Die Untersuchungen von Eisenbahnfahrzeugen, umgangssprachlich als Hauptuntersuchung bezeichnet, sind in Deutschland unter Anderem durch die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vorgeschrieben. In § 32 wird gefordert, dass vor der ersten Inbetriebnahme jedes Eisenbahnfahrzeug eine Abnahmeuntersuchung durchlaufen muss, mit der der betriebssichere Zustand kontrolliert und dokumentiert werden soll. Dabei sind alle mit der Herstellung des Schienenfahrzeuges verbundenen Dokumente, wie Konstruktionszeichnungen, Berechnungen, Materialnachweise, Fertigungs- und Prüfprotokolle etc. vorzulegen. Alle 6 Jahre müssen Eisenbahnfahrzeuge planmäßig wiederkehrend untersucht werden. Diese Frist darf, je nach Zustand des betreffenden Fahrzeuges mehrmals, pro Verlängerung bis zu ein Jahr, auf maximal acht Jahre verlängert werden. Wiederkehrende Untersuchungen an Schienenfahrzeugen werden in Deutschland überwiegend in den Werkstätten der Bahnbetriebe oder der Fahrzeughersteller durchgeführt. Es gibt auch einige Unternehmen, die sich auf die Aufarbeitung und Untersuchung von Fahrzeugen spezialisiert haben. Obligatorisch bei solchen Untersuchungen sind die Durchführung einer großen Bremsrevision (BR 3), das Vermessen des/der Fahrzeugrahmen(s), die Untersuchung der Radsätze und deren Lager sowie die Untersuchung der Zug- und Stoßeinrichtungen. Den Umfang der Untersuchung legt der für das zu untersuchende Schienenfahrzeug zuständige Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) fest. Er verantwortet auch diese Arbeiten. Bei der Hauptuntersuchung werden dabei die Fahrzeuge in ihre Hauptbaugruppen zerlegt und diese einzeln – entsprechend den gültigen Regelwerken – auf einen betriebssicheren Zustand überprüft. Damit verbunden – und ökonomisch sinnvoll – ist meist eine vorbeugende Instandsetzung der Hauptverschleißteile zur Gewährleistung ihrer Standzeit für die Dauer der nächsten Untersuchungsperiode. (de)
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  • Die Untersuchungen von Eisenbahnfahrzeugen, umgangssprachlich als Hauptuntersuchung bezeichnet, sind in Deutschland unter Anderem durch die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vorgeschrieben. In § 32 wird gefordert, dass vor der ersten Inbetriebnahme jedes Eisenbahnfahrzeug eine Abnahmeuntersuchung durchlaufen muss, mit der der betriebssichere Zustand kontrolliert und dokumentiert werden soll. Dabei sind alle mit der Herstellung des Schienenfahrzeuges verbundenen Dokumente, wie Konstruktionszeichnungen, Berechnungen, Materialnachweise, Fertigungs- und Prüfprotokolle etc. vorzulegen. Alle 6 Jahre müssen Eisenbahnfahrzeuge planmäßig wiederkehrend untersucht werden. Diese Frist darf, je nach Zustand des betreffenden Fahrzeuges mehrmals, pro Verlängerung bis zu ein Jahr, auf maximal acht (de)
  • Die Untersuchungen von Eisenbahnfahrzeugen, umgangssprachlich als Hauptuntersuchung bezeichnet, sind in Deutschland unter Anderem durch die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vorgeschrieben. In § 32 wird gefordert, dass vor der ersten Inbetriebnahme jedes Eisenbahnfahrzeug eine Abnahmeuntersuchung durchlaufen muss, mit der der betriebssichere Zustand kontrolliert und dokumentiert werden soll. Dabei sind alle mit der Herstellung des Schienenfahrzeuges verbundenen Dokumente, wie Konstruktionszeichnungen, Berechnungen, Materialnachweise, Fertigungs- und Prüfprotokolle etc. vorzulegen. Alle 6 Jahre müssen Eisenbahnfahrzeuge planmäßig wiederkehrend untersucht werden. Diese Frist darf, je nach Zustand des betreffenden Fahrzeuges mehrmals, pro Verlängerung bis zu ein Jahr, auf maximal acht (de)
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  • Hauptuntersuchung (Bahn) (de)
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