Die Hauptstadtfrage der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet die 1948/49 nötig gewordene Suche nach einem Regierungssitz des westdeutschen Teilstaats. Der Begriff Hauptstadt wurde bewusst vermieden und der vorläufige Charakter durch den Begriff Regierungssitz unterstrichen; dennoch wurde das Problem meist als Hauptstadtfrage bezeichnet. Bei der Hauptstadt sollte es sich um ein Provisorium handeln, was in der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland deutlich zum Ausdruck kam. Adolf Süsterhenn betonte später, dass von allen Parteien „mit Recht der fragmentarische, der provisorische Charakter dieses von uns zu schaffenden Gebildes mit unerhörter Schärfe und Deutlichkeit herausgestellt und betont“ worden war.

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  • Die Hauptstadtfrage der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet die 1948/49 nötig gewordene Suche nach einem Regierungssitz des westdeutschen Teilstaats. Der Begriff Hauptstadt wurde bewusst vermieden und der vorläufige Charakter durch den Begriff Regierungssitz unterstrichen; dennoch wurde das Problem meist als Hauptstadtfrage bezeichnet. Bei der Hauptstadt sollte es sich um ein Provisorium handeln, was in der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland deutlich zum Ausdruck kam. Adolf Süsterhenn betonte später, dass von allen Parteien „mit Recht der fragmentarische, der provisorische Charakter dieses von uns zu schaffenden Gebildes mit unerhörter Schärfe und Deutlichkeit herausgestellt und betont“ worden war. (de)
  • Die Hauptstadtfrage der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet die 1948/49 nötig gewordene Suche nach einem Regierungssitz des westdeutschen Teilstaats. Der Begriff Hauptstadt wurde bewusst vermieden und der vorläufige Charakter durch den Begriff Regierungssitz unterstrichen; dennoch wurde das Problem meist als Hauptstadtfrage bezeichnet. Bei der Hauptstadt sollte es sich um ein Provisorium handeln, was in der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland deutlich zum Ausdruck kam. Adolf Süsterhenn betonte später, dass von allen Parteien „mit Recht der fragmentarische, der provisorische Charakter dieses von uns zu schaffenden Gebildes mit unerhörter Schärfe und Deutlichkeit herausgestellt und betont“ worden war. (de)
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  • Die Hauptstadtfrage der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet die 1948/49 nötig gewordene Suche nach einem Regierungssitz des westdeutschen Teilstaats. Der Begriff Hauptstadt wurde bewusst vermieden und der vorläufige Charakter durch den Begriff Regierungssitz unterstrichen; dennoch wurde das Problem meist als Hauptstadtfrage bezeichnet. Bei der Hauptstadt sollte es sich um ein Provisorium handeln, was in der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland deutlich zum Ausdruck kam. Adolf Süsterhenn betonte später, dass von allen Parteien „mit Recht der fragmentarische, der provisorische Charakter dieses von uns zu schaffenden Gebildes mit unerhörter Schärfe und Deutlichkeit herausgestellt und betont“ worden war. (de)
  • Die Hauptstadtfrage der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet die 1948/49 nötig gewordene Suche nach einem Regierungssitz des westdeutschen Teilstaats. Der Begriff Hauptstadt wurde bewusst vermieden und der vorläufige Charakter durch den Begriff Regierungssitz unterstrichen; dennoch wurde das Problem meist als Hauptstadtfrage bezeichnet. Bei der Hauptstadt sollte es sich um ein Provisorium handeln, was in der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland deutlich zum Ausdruck kam. Adolf Süsterhenn betonte später, dass von allen Parteien „mit Recht der fragmentarische, der provisorische Charakter dieses von uns zu schaffenden Gebildes mit unerhörter Schärfe und Deutlichkeit herausgestellt und betont“ worden war. (de)
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  • Hauptstadtfrage der Bundesrepublik Deutschland (de)
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