In seiner Entscheidung Harris v. New York vom 24. Februar 1971, Aktenzeichen 65-759, Fundstelle: 401 U.S. 222 (1971), stellte der Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten fest, dass Aussagen, die vor der Belehrung über das Schweigerecht („Miranda Warning“) getätigt wurden, zwar nicht als Beweismittel im eigentlichen Sinne gegen den Angeklagten verwendet werden dürfen. Allerdings dürfen sie ohne eine Verletzung der im Urteil „Miranda v. Arizona“ festgestellten Rechte des Angeklagten aus dem Fifth, Sixth, und dem Fourteenth Amendment benutzt werden, um die Glaubwürdigkeit von Aussagen, die der Angeklagte im Prozess tätigt, zu erschüttern.

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  • In seiner Entscheidung Harris v. New York vom 24. Februar 1971, Aktenzeichen 65-759, Fundstelle: 401 U.S. 222 (1971), stellte der Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten fest, dass Aussagen, die vor der Belehrung über das Schweigerecht („Miranda Warning“) getätigt wurden, zwar nicht als Beweismittel im eigentlichen Sinne gegen den Angeklagten verwendet werden dürfen. Allerdings dürfen sie ohne eine Verletzung der im Urteil „Miranda v. Arizona“ festgestellten Rechte des Angeklagten aus dem Fifth, Sixth, und dem Fourteenth Amendment benutzt werden, um die Glaubwürdigkeit von Aussagen, die der Angeklagte im Prozess tätigt, zu erschüttern. (de)
  • In seiner Entscheidung Harris v. New York vom 24. Februar 1971, Aktenzeichen 65-759, Fundstelle: 401 U.S. 222 (1971), stellte der Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten fest, dass Aussagen, die vor der Belehrung über das Schweigerecht („Miranda Warning“) getätigt wurden, zwar nicht als Beweismittel im eigentlichen Sinne gegen den Angeklagten verwendet werden dürfen. Allerdings dürfen sie ohne eine Verletzung der im Urteil „Miranda v. Arizona“ festgestellten Rechte des Angeklagten aus dem Fifth, Sixth, und dem Fourteenth Amendment benutzt werden, um die Glaubwürdigkeit von Aussagen, die der Angeklagte im Prozess tätigt, zu erschüttern. (de)
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  • In seiner Entscheidung Harris v. New York vom 24. Februar 1971, Aktenzeichen 65-759, Fundstelle: 401 U.S. 222 (1971), stellte der Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten fest, dass Aussagen, die vor der Belehrung über das Schweigerecht („Miranda Warning“) getätigt wurden, zwar nicht als Beweismittel im eigentlichen Sinne gegen den Angeklagten verwendet werden dürfen. Allerdings dürfen sie ohne eine Verletzung der im Urteil „Miranda v. Arizona“ festgestellten Rechte des Angeklagten aus dem Fifth, Sixth, und dem Fourteenth Amendment benutzt werden, um die Glaubwürdigkeit von Aussagen, die der Angeklagte im Prozess tätigt, zu erschüttern. (de)
  • In seiner Entscheidung Harris v. New York vom 24. Februar 1971, Aktenzeichen 65-759, Fundstelle: 401 U.S. 222 (1971), stellte der Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten fest, dass Aussagen, die vor der Belehrung über das Schweigerecht („Miranda Warning“) getätigt wurden, zwar nicht als Beweismittel im eigentlichen Sinne gegen den Angeklagten verwendet werden dürfen. Allerdings dürfen sie ohne eine Verletzung der im Urteil „Miranda v. Arizona“ festgestellten Rechte des Angeklagten aus dem Fifth, Sixth, und dem Fourteenth Amendment benutzt werden, um die Glaubwürdigkeit von Aussagen, die der Angeklagte im Prozess tätigt, zu erschüttern. (de)
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  • Harris v. New York (de)
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