dbo:abstract
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- Die Handlungskosten sind im Rechnungswesen jene Kosten, welche in Handelsunternehmen anfallen, um Handelsleistungen zu erbringen. In Produktionsunternehmen entsprechen diese Kosten den Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten. Sie setzen sich zusammen aus:
* Kosten der Angebotszusammenstellung (z. B. Suchen und Finden möglicherweise nachgefragter Artikel),
* Raumkosten (Einkaufsstätte im stationären Handel, Verkaufswagen im mobilen Handel oder Webspace im elektronischen Handel),
* Lagerkosten (Lagerfläche, Lagerverwaltung und Lagergut)
* Personalkosten (z. B. in der Regalbestückung, der Versandlogistik oder der Verkaufsberatung) sowie diesbezügliche Nebenkosten (Urlaub, Krankheit, Weiterbildung usw.),
* Werbungskosten (z. B. Prospekte, Werbebanner),
* Verpackung (Neu- oder Umverpacken von Waren),
* Abschreibungen,
* Verwaltungskosten,
* Steuern und sonstige Kosten. Hieraus errechnet sich der Handlungskostenzuschlag: Handlungskostenzuschlag in % = Die Summe aus Einstandspreis und Handlungskostenzuschlag ergeben die Selbstkosten im Handel. (de)
- Die Handlungskosten sind im Rechnungswesen jene Kosten, welche in Handelsunternehmen anfallen, um Handelsleistungen zu erbringen. In Produktionsunternehmen entsprechen diese Kosten den Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkosten. Sie setzen sich zusammen aus:
* Kosten der Angebotszusammenstellung (z. B. Suchen und Finden möglicherweise nachgefragter Artikel),
* Raumkosten (Einkaufsstätte im stationären Handel, Verkaufswagen im mobilen Handel oder Webspace im elektronischen Handel),
* Lagerkosten (Lagerfläche, Lagerverwaltung und Lagergut)
* Personalkosten (z. B. in der Regalbestückung, der Versandlogistik oder der Verkaufsberatung) sowie diesbezügliche Nebenkosten (Urlaub, Krankheit, Weiterbildung usw.),
* Werbungskosten (z. B. Prospekte, Werbebanner),
* Verpackung (Neu- oder Umverpacken von Waren),
* Abschreibungen,
* Verwaltungskosten,
* Steuern und sonstige Kosten. Hieraus errechnet sich der Handlungskostenzuschlag: Handlungskostenzuschlag in % = Die Summe aus Einstandspreis und Handlungskostenzuschlag ergeben die Selbstkosten im Handel. (de)
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