Property |
Value |
dbo:abstract
|
- Unter Handlungsfähigkeit versteht man in Österreich die Fähigkeit, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen. Eine Person gilt mit dem 18. Geburtstag als volljährig und damit voll handlungsfähig. Seit 1. Juli 2007 (KindRÄG 2001) besteht keine Möglichkeit mehr, vor Vollendung des 18. Lebensjahres für volljährig erklärt zu werden. (de)
- Unter Handlungsfähigkeit versteht man in Österreich die Fähigkeit, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen. Eine Person gilt mit dem 18. Geburtstag als volljährig und damit voll handlungsfähig. Seit 1. Juli 2007 (KindRÄG 2001) besteht keine Möglichkeit mehr, vor Vollendung des 18. Lebensjahres für volljährig erklärt zu werden. (de)
|
dbo:wikiPageID
| |
dbo:wikiPageRevisionID
| |
dct:subject
| |
rdfs:comment
|
- Unter Handlungsfähigkeit versteht man in Österreich die Fähigkeit, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen. Eine Person gilt mit dem 18. Geburtstag als volljährig und damit voll handlungsfähig. Seit 1. Juli 2007 (KindRÄG 2001) besteht keine Möglichkeit mehr, vor Vollendung des 18. Lebensjahres für volljährig erklärt zu werden. (de)
- Unter Handlungsfähigkeit versteht man in Österreich die Fähigkeit, durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen. Eine Person gilt mit dem 18. Geburtstag als volljährig und damit voll handlungsfähig. Seit 1. Juli 2007 (KindRÄG 2001) besteht keine Möglichkeit mehr, vor Vollendung des 18. Lebensjahres für volljährig erklärt zu werden. (de)
|
rdfs:label
|
- Handlungsfähigkeit (Österreich) (de)
- Handlungsfähigkeit (Österreich) (de)
|
owl:sameAs
| |
prov:wasDerivedFrom
| |
foaf:isPrimaryTopicOf
| |
is dbo:wikiPageDisambiguates
of | |
is foaf:primaryTopic
of | |