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- Der Begriff der Handlungsfähigkeit oder Rechtshandlungsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit durch eigene Handlung Rechtsfolgen herbeizuführen, insbesondere Rechte zu erwerben und Pflichten zu begründen. Er ist von dem Begriff der Rechtsfähigkeit zu unterscheiden, der die Fähigkeit bezeichnet, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. (de)
- Der Begriff der Handlungsfähigkeit oder Rechtshandlungsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit durch eigene Handlung Rechtsfolgen herbeizuführen, insbesondere Rechte zu erwerben und Pflichten zu begründen. Er ist von dem Begriff der Rechtsfähigkeit zu unterscheiden, der die Fähigkeit bezeichnet, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. (de)
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- Der Begriff der Handlungsfähigkeit oder Rechtshandlungsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit durch eigene Handlung Rechtsfolgen herbeizuführen, insbesondere Rechte zu erwerben und Pflichten zu begründen. Er ist von dem Begriff der Rechtsfähigkeit zu unterscheiden, der die Fähigkeit bezeichnet, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. (de)
- Der Begriff der Handlungsfähigkeit oder Rechtshandlungsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit durch eigene Handlung Rechtsfolgen herbeizuführen, insbesondere Rechte zu erwerben und Pflichten zu begründen. Er ist von dem Begriff der Rechtsfähigkeit zu unterscheiden, der die Fähigkeit bezeichnet, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. (de)
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- Handlungsfähigkeit (Deutschland) (de)
- Handlungsfähigkeit (Deutschland) (de)
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